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06.02.2019

Künstleratelier in Kairo zu vergeben

Künstleratelier in Kairo zu vergeben
Das Atelier in Kairo wird 2020 wieder an eine Künstlerin oder einen Künstler aus der Region Frauenfeld vergeben. | © zvg

Für die Zeit vom 1. Februar bis 31. Juli 2020 steht einer Künstlerin oder einem Künstler aus den Mitgliedergemeinden des Kulturpools Regio Frauenfeld ein Künstleratelier in Kairo zur Verfügung. Bewerbungen können bis 30. Juni 2019 per Email an kultur@stadtfrauenfeld.ch eingereicht werden.

Die Stadt Frauenfeld ist seit 2011 Mitglied der Städtekonferenz Kultur (SKK), die in Buenos Aires, Genua und Kairo über Künstlerateliers verfügt. Diese Ateliers können von den Mitgliederstädten der SKK turnusmässig in eigener Regie vergeben werden. Vom 1. Februar bis zum 31. Juli 2020 ist ein Atelier in Kairo zu vergeben. Die Ausschreibung richtet sich an Künstler und Künstlerinnen aus allen Sparten mit einem starken Bezug zu den Gemeinden des Kulturpools Regio Frauenfeld (Frauenfeld, Gachnang, Herdern, Hüttlingen, Hüttwilen, Matzingen, Pfyn, Stettfurt, Uesslingen-Buch, Warth-Weiningen). Die Benützung des Ateliers ist kostenlos. Zusätzlich erhält die Künstlerin oder der Künstler ein Stipendium von 9000 Franken (6000 von der Stadt Frauenfeld und 3000 von der SKK). Nach dem Aufenthalt ist eine Ausstellung in der Stadtgalerie Baliere Frauenfeld oder eine der betreffenden Kunstsparte entsprechende Veranstaltung erwünscht.

Flexibilität und Offenheit

Interessierte Kunstschaffende sollten flexibel, unkompliziert und offen sein. Die Bereitschaft, sich auf eine Wohngemeinschaft mit zwei weiteren Kunstschaffenden aus anderen Städten einzulassen, ist eine weitere Voraussetzung. Zudem ist es erforderlich, sich während eines halben Jahres mit einer anderen Kultur auseinanderzusetzen und sich den Begebenheiten vor Ort anzupassen. Vor einer Bewerbung empfiehlt es sich dringend, die Informationen zu den Ateliers auf www.skk-cvc.ch zu lesen.

Jetzt Bewerbung einreichen

Bewerbungen sind bis 30. Juni 2019 per Email an kultur@stadtfrauenfeld.ch einzureichen. Sie müssen neben einem Bewerbungsschreiben Informationen zur Person, zum bisherigen Werk und zum während des Atelieraufenthalts geplanten Projekt enthalten. Ausserdem muss die Künstlerin oder der Künstler bestätigen, dass sie oder er das Atelier während des gesamten vorgesehenen Zeitraums und alleine nutzen wird. Der Empfang der Bewerbung wird bestätigt. Die Kulturkommission Frauenfeld wird spätestens Mitte August 2019 darüber entscheiden, welche Bewerbung sie berücksichtigt, und ihren Entscheid kommunizieren.

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