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19.09.2014

Gesetzesänderung für Bibliothek

Gesetzesänderung für Bibliothek

Der Thurgauer Regierungsrat legt dem Grossen Rat elf Erlasse zur Leistungsüberprüfung (LÜP) vor. Betroffen ist auch das Kulturförderungsgesetz mit einer Massnahme für die Kantonsbibliothek.

Das gesamte Paket der LÜP umfasst 102 Einzelmassnahmen mit einem Entlastungsvolumen von 47,7 Millionen Franken im Finanzplanjahr 2017. Von diesen 102 Massnahmen fallen 85 in die Kompetenz des Regierungsrates, der Staatskanzlei und der Departemente. Zwei Massnahmen kann das Büro des Grossen Rates beschliessen und 15 Massnahmen liegen in der Kompetenz des Grossen Rates. Letztere sind Inhalt der vorliegenden Botschaft mit einem Entlastungsvolumen von 19 Millionen Franken im Finanzplanjahr 2017. Für sie ist eine Umsetzung ab Mitte des Jahres 2015 vorgesehen. Der Regierungsrat schlägt vor, die acht Gesetzesvorlagen zwar gemeinsam zu beraten, sie aber einzeln dem Referendum zu unterstellen. Somit kann der Grosse Rat über jede Vorlage separat entscheiden und nicht lediglich Ja oder Nein zum Gesamtpaket sagen.

Von den Vorlagen ist auch das Kulturförderungsgesetz betroffen. Die Beiträge der Gemeinden der Regio Frauenfeld an die Kantonsbibliothek sollen auf eine gesetzliche Grundlage gestellt und von 200‘000 auf 500‘000 Franken erhöht werden. Der Beitrag setzt sich aus einem Sockel- und einem Benutzerbeitrag zusammen. Mehreinnahmen: 300 000 Franken. Den Wortlaut der Neuerung lesen Sie im angehängten Pdf.

Gegen diese Massnahme hatte sich bei den Regio-Gemeinden Frauenfeld Widerstand geregt. (id/red)

Änderung im Wortlaut

Die Finanzierung der Kantonsbibliothek erfolgt in Ergänzung zu den Absätzen 1 und 2 durch einen Beitrag von jährlich maximal 500 000 Franken der Politischen Gemeinden Felben-Wellhausen, Frauenfeld, Gachnang, Herdern, Homburg, Hüttlin- gen, Hüttwilen, Matzingen, Müllheim, Neunforn, Pfyn, Stettfurt, Thundorf, Uesslin- gen-Buch und Warth-Weiningen. Dieser setzt sich aus einem Sockelbeitrag pro Ein- wohnerin oder Einwohner und einem Beitrag pro Benutzerin oder Benutzer dieser Gemeinden zusammen. Der Regierungsrat legt die Beiträge fest und kann sie der all- gemeinen Teuerung anpassen. (Gesetz betreffend die Änderung des Gesetzes über die Kulturförderung und die Kulturpflege)

 

Archiv: Interview mit Kantonsbibliothekar Bernhard Bertelmann zu weiteren Sparmassnahmen.

 

 

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