Seite vorlesen

Tanzverbot soll bleiben

Tanzverbot soll bleiben

Der Regierungsrat will am Tanzverbot an hohen Feiertagen festhalten. Eine Lockerung für kulturelle Veranstaltungen könnte aber möglich sein.

Von Michael Lünstroth

Die Regierung will am bestehenden Ruhetagsgesetz festhalten und damit auch nicht an dem Verbot von bestimmten Veranstaltungen an so genannten "hohen Feiertagen" rütteln. Das geht aus der Beantwortung des Regierungsrats auf eine Motion von Lucas Orellano, Petra Kuhn, Gina Rüetschi, Alban Imeri, Nina Schläfli, Cornelia Zecchinel und Ulrich Müller aus dem November 2016 hervor. Im Grundsatz soll also alles bleiben wie es ist. Allerdings stellt der Regierungsrat auch mögliche Lockerungen in Aussicht: "Bestimmte kulturelle Veranstaltungen in geschlossenen Räumen wie Kino- oder Theateraufführungen sind in der Regel tatsächlich wenig störend. Es lässt sich daher diskutieren, ob man in diesem Bereich eine gewisse Lockerung in Betracht ziehen sollte", heisst es in der Motions-Antwort. Die Ablehnung der Motions-Inhalte durch die Regierung liegt auch daran, dass ihr die Pläne der Motion zu weit gehen. Die verlangte Streichung von §5 Absatz 2 des Ruhetagsgesetzes gehe weiter als eine Abschaffung des Tanzverbotes. Eine solche Änderung würde aus Sicht des Regierungsrats "noch ganz andere Veranstaltungen ermöglichen, zum Beispiel politische Demonstrationen und Festumzüge am Karfreitag, Motocross am Ostersonntag, Pferderennen am Pfingstsonntag, Schützenfeste am Bettag und Rockkonzerte an Weihnachten."

Wer an Feiertagen tanzen wolle, könne das ausserhalb des Kantons tun

In seinem Schreiben betont der Regierungsrat, dass es im Kern hier nur um fünf Feiertage (Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Eidgenössischer Dank-, Buss- und Bettag, Weihnachtstag) gehe. Auch deshalb komme man zu dem Schluss, so die Regierung weiter, dass die Achtung der christlichen Werte sowie des Ruhebedürfnisses für die fünf über das ganze Jahr verteilten Tage höher zu gewichten sei "als der Anspruch auf permanente Unterhaltungsveranstaltungen". Es gehe dabei auch darum, "gegenüber dem christlichen Teil der Bevölkerung und den in § 91 der Kantonsverfassung ausdrücklich anerkannten Landeskirchen den entsprechenden Respekt zu zeigen." Wer sich dennoch an den genannten fünf Tagen amüsieren möchte, "kann die gewohnten Vergnügungszentren der umliegenden Kantone oder des nahen Auslandes aufsuchen", rat die Regierung.

Auch die wirtschaftlichen Argumente der Motionssteller überzeugen den Regierungsrat nicht: "Ob der Thurgauer Gastro-, Kultur- und Unterhaltungsbranche durch diese wenigen Tage tatsächlich - wie die Motionärinnen und Motionäre meinen - namhafte Einnahmen entgehen, ist zu bezweifeln."

Bereits im Juni 2016 war eine Petition zum Tanzverbot gescheitert

In der Beantwortung erinnert die Politik zudem daran, dass 2006 eine Parlaments-Initiative zur Lockerung des Ladenschlussgesetzes an Feiertagen von der Bevölkerung deutlich abgelehnt worden sei. "Die mit der vorliegenden Motion geforderte Gesetzesanpassung ginge wesentlich weiter und dürfte daher in einer allfälligen Volksabstimmung einen sehr schweren Stand haben", vermutet der Regierungsrat. Auch eine gesellschaftliche Begründung für die Nicht-Befürwortung der Motion hat die Regierung parat: Man wolle die aktuelle Tendenz zur Verschmelzung von Ruhe- und Werktagen und zur Entwicklung einer 24-Stunden-Gesellschaft nicht noch zusätzlich fördern.

Damit scheint ein weiterer Versuch geltende Regelungen zu lockern gescheitert. Bereits im Juni vergangenen Jahres erging es einer Petition der Jungen CVP Thurgau ähnlich. Die Justizkommission des Grossen Rates hatte erklärt eine Petition sei das falsche Mittel, eine Gesetzesänderung zu verlangen. Ausserdem vermutete sie Missbrauch des Petitionsrechts zu propagandistischen Zwecken. Im August 2016 wurde das Thema schon einmal im Grossen Rat diskutiert. Ein konkretes Ergebnis gab es damals nicht. Die jetzt vom Regierungsrat beantwortete Motion von Kantonsrätinnen und -räten verschiedener Fraktionen entstand aber aus dieser Debatte.

 

 

Kommentare werden geladen...

Werbung

Wir lotsen dich durchs Thurgauer Kulturleben!

Abonniere jetzt unsere Newsletter! Oder empfehle unseren Service Culturel weiter. Danke.

Hinter den Kulissen von thurgaukultur.ch

Redaktionsleiter Michael Lünstroth spricht im Startist-Podcast von Stephan Militz über seine Arbeit bei thurgaukultur.ch und die Lage der Kultur im Thurgau. Jetzt reinhören!

#Kultursplitter - Agenda-Tipps aus dem Kulturpool

Auswärts unterwegs im März/April - kuratierte Agenda-Tipps aus Basel, Bern, Liechtenstein, St.Gallen, Winterthur, Luzern, Zug und dem Aargau.

Thurgauer Forschungspreis

Noch bis zum 31. März läuft die Ausschreibung des mit 15’000 Franken dotierten Forschungspreises Walter Enggist.

Die Theaterwerkstatt Gleis 5 sucht Verstärkung!

Gesucht wird eine Person für die Buchhaltung und Administration, ca. 50%. Weitere Informationen hier:

Literaturpreis «Das zweite Buch» 2024

Die Marianne und Curt Dienemann Stiftung Luzern schreibt zum siebten Mal den Dienemann-Literaturpreis für deutschsprachige Autorinnen und Autoren in der Schweiz aus. Eingabefrist: 30. April 2024

Atelierstipendium Belgrad 2025/2026

Bewerbungsdauer: 1.-30. April 2024 über die digitale Gesuchsplattform der Kulturstiftung Thurgau.

Recherche-Stipendien der Kulturstiftung

Bewerbungen können bis 31. März 2024 eingereicht werden.