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von Brigitta Hochuli, 23.11.2012

Kunstmuseum: Marschhalt gefordert

Kunstmuseum: Marschhalt gefordert
Sanierungsbedürftige Kartäuserzellen und davor der Bauplatz für den Neubau des Kunstmuseums. | © Brigitta Hochuli

Am 5. Dezember bestimmt der Grosse Rat über Neubau und Sanierung des Kunstmuseums Thurgau. Möglicherweise nicht ganz unwidersprochen.

Brigitta Hochuli

Bisher war‘s ruhig um die Baupläne beim Kunstmuseum Thurgau. Die Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission des Grossen Rates beispielsweise stimmte dem Lotteriefondsbeitrag von 9 Millionen Franken an die Gesamtkosten des Nebaus und dem Investitionskreditbegehren in Höhe von 4,6 Millionen Franken mit nur zwei Enthaltungen zu. Es sei betont worden, schreibt die Kommission in ihrem Bericht zum Voranschlag 2013, dass die Kartause Ittingen ein Leuchtturm und ein Vorzeigeobjekt für den Thurgau sei. Mit der Sanierung und Erweiterung werde diese Stellung markant gestärkt und gefestigt. Auch die kantonale Kulturkommission begrüsst gemäss Präsident und Grünen-Kantonsrat Kurt Egger das Vorhaben.

Antrag der SP-Fraktion

In der Eintretensdebatte zur kommenden Budgetsitzung hat die SP-Fraktionspräsidentin Cornelia Komposch am Mittwoch nun aber einen Antrag zum Neubau des Kunstmuseums in Aussicht gestellt. Was genau er beinhalten wird, sagt sie auf Anfrage nicht. Stein des Anstosses könnte die Vergabe des Architekturauftrags ohne Submissionsverfahren sein. Diesbezüglich hat auf thurgaukultur.ch auch schon Kulturkommssionspräsident Egger allenfalls „moralische oder ethische“ Bedenken geäussert.

Brief an den Regierungsrat

Mit Datum vom 20. November hat nun ein Thurgauer Rechtsanwalt dem Regierungsrat einen Brief geschrieben. Neun Kopien gingen unter anderen an Verantwortliche des Departements für Bau und Umwelt und des Departements für Erziehung und Kultur, an die Ostschweizerische BVG- und Stiftungsaufsicht sowie an die Redaktion von thurgaukultur.ch. Im Brief schreibt der Rechtsanwalt von einer „bewussten und gezielten Umgehung des öffentlichen Beschaffungsrechts“. Bauherr für ein Thurgauer Kunstmuseum, dessen Sanierung und Neubau zu 80 Prozent aus öffentlichen Mitteln des Kantons finanziert werde, sei der Kanton und nicht die Stiftung Kartause Ittingen. Ausserdem sei die Stiftung so eng mit dem Kanton verflochten, dass auch sie dem öffentlichen Beschaffungsrecht unterstünde. Dargelegt sei dies in der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (Artikel 8 IVöB). Da der Kanton Mieter sei, sei im übrigen auch nicht nachvollziehbar, warum er für die Sanierung des bestehenden Museums aufkommen sollte. „Als Bürger, Steuerzahler und Rechtsanwalt“ fordert der Briefschreiber schliesslich den Regierungsrat auf, „unverzüglich Marschhalt einzulegen und sich auf den gesetzlichen Weg zurückzubegeben".

Transparenz nötig

Den Brief des Rechtsanwalts hat auch Kulturkommissionspräsident, Kantonsrat und Vizepräsident des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins SIA Sektion Thurgau, Kurt Egger, erhalten. Das Schreiben erschrecke ihn nicht, sagt er auf Anfrage. Er gehe davon aus, dass das Vorgehen rechtlich einigermassen abgeklärt worden sei. Wenn nicht, müsse die Regierung bis zum 5. Dezember Stellung beziehen. „Es ist jetzt der Moment, da saubere Transparenz geschaffen werden muss.“

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Zur direkten Vergabe des Architekturauftrags lesen Sie die Begründung hier.

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P.S.: Zwei Tage nach der Grossratssitzung gibt Regierungsrat und Baudirektor Jakob Stark bekannt, dass er juristisch abklären lasse, "ob eine Pflicht zur öffentlichen Submission bestanden hätte". Bis zur Budgetsitzung werde er eine Antwort präsentieren (TZ).

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