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von Brigitta Hochuli, 28.11.2012

Stiftung Turmhof vor der Auflösung?

Stiftung Turmhof vor der Auflösung?
Wasserwerk und Remise des Turmhofareals Steckborn werden möglicherweise unter Schutz gestellt. Bild: Hinweisinventar alter Bauten und Ortsbilder im Kanton Thurgau | © red

Falls Wasserwerk und Remise des Turmhofareals unter Schutz gestellt werden sollten, würde das Projekt Kulturzentrum scheitern. Die Stiftung wäre obsolet.

Brigitta Hochuli

In einem „Weltwoche“-Artikel (22.11.12) schreibt Markus Schär über den „Turmbau zu Steckborn“ und stellt nach einem „zehnjährigen Kleinkrieg“ eine „Affaire à suivre“ in Aussicht. Aber wie? Indem wir bei Alex Bänninger, Geschäftsführer der Stiftung Turmhof, nachfragen: Am 3. Dezember sei Stiftungsratssitzung, da gehe es um Grundsätzliches.

Das vorletzte Projekt hätten die Kantonale und die Eidgenössische Denkmalpflege für die Baubewilligung abgesegnet, rekapituliert Bänninger. Dann sei vom Stadtrat Steckborn eine Oberexpertise der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege und der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission verlangt worden. Deren Fazit: die geplanten Neubauten auf der Ostachse des Areals müssten die Gliederung besser aufnehmen als das ursprüngliche Projekt. Wörtlich müssten sie sich „in die Körnigkeit, die Dachlandschaft und die differenzierte Anmutung des Ortsbildes einfügen“.

Ausserdem hätten die Kommissionen die Frage gestellt, ob Wasserwerk und Remise nicht gleichwohl unter Schutz gestellt werden müssten. Das sei etwas völlig Neues, werde aber vom Stadtrat in Erwägung gezogen und werfe Fragen auf, sagt Bänninger.

● Da die Kantonale und Eidgenössische Denkmalpflege das Projekt mit Neubauten zuerst befürwortet habe, ginge es im Fall einer kostspieligen Umplanung und einer folgenreichen Unterschutzstellung um Haftungsfragen. Denn möglicherweise wäre die Stiftung dann mit Unterstützung des Kantons in eine planerische Sackgasse geraten.

● Die Erwägung des Stadtrats, die beiden Bauten unter Schutz zu stellen, werfe zweitens die Frage auf, warum die Stadt diese Liegenschaften, als sie noch ihr gehört hätten, nicht geschützt und frei von Belastungen der Stiftung verkauft habe. Besinne sich der Stadtrat auf Kosten der Stiftung hinterher um, liege möglicherweise um eine massive Verletzung von Treu und Glauben vor.

● Die Konsequenz einer Unterschutzstellung von Wasserwerk und Remise wäre, dass nicht neu gebaut werden könnte. „Damit würde der Stadtrat das Projekt, für das er mitverantwortlich ist, scheitern lassen“, sagt Alex Bänninger. Die Stiftung stünde vor der Unmöglichkeit der Zweckerreichung und müsste bei der Stiftungsaufsicht die Auflösung beantragen. „Und an diesem Punkt sind wir jetzt.“

● Der Stadtrat müsse endlich Farbe bekennen, ob er der privaten Stiftung mit deren Mitteln die Erneuerung des Turmhofs gestatte oder es vorziehe, Renovation und Umbau selber und zu Lasten der Steckborner Steuerzahler an die Hand zu nehmen.

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P.S. Auf die Frage, ob der Steckborner Stadtrat die Unterschutzstellung von Wasserwerk und Remise in Erwägung ziehe, meint Stadtammann Roger Forrer: "Der Stadtrat hat diesbezüglich weder etwas besprochen noch etwas beschlossen."

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