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18.09.2014

Kritik an Berner Kulturbotschaft

Kritik an Berner Kulturbotschaft
Thurgauer Denkmal: Kraftzentrale Schönenberg | © zVg

Im Grundsatz begrüsst der Regierungsrat des Kantons Thurgau die Botschaft des Bundes zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016 bis 2019. Unter anderem kritisiert er aber die Beiträge an die Denkmalpflege als nach wie vor zu niedrig. Gleichzeitig spricht er in diesem Bereich 30‘000 Franken.

Der Bundesrat unterbreitet der Bundesversammlung für jeweils mehrere Jahre eine Botschaft zur Finanzierung der Kulturförderung des Bundes und formuliert darin die strategische Ausrichtung der Kulturpolitik des Bundes. Gemäss der vorliegenden Kulturbotschaft soll die Förderpolitik des Bundes in den nächsten Jahren auf die drei Handlungsachsen «kulturelle Teilhabe», «gesellschaftlicher Zusammenhalt» sowie «Kreation und Innovation» ausgerichtet werden. Im Weiteren soll die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden in der Kulturpolitik intensiviert werden. Zur Umsetzung in den Jahren 2016 - 2019 sieht der Bund Finanzmittel in der Höhe von fast 900 Millionen Franken vor.

Nationale Kulturpolitik nötig?

Der Regierungsrat erachtet die neue Kulturbotschaft mit ihrer Analyse und den daraus abgeleiteten Herausforderungen, Themenfeldern und Massnahmen als klar strukturiert und gut lesbar. Die Themen seien aktuell, gut präsentiert und fundiert. Es handle sich um realitätsnahe Themen, wie sie grundsätzlich auf allen Ebenen der Kulturförderung anzutreffen seien. Allerdings vermisst der Regierungsrat einen klaren Bezug zu den Kantonen, insbesondere zur Kulturhoheit der Kantone. Er begrüsst es, wenn der Bund im Sinne einer wirkungsvollen Kulturförderung koordinierende Aufgaben übernimmt, das Lancieren einer nationalen Kulturpolitik hingegen stellt er in Frage.

Kontakt zu Kantonen vertiefen

Bezüglich Finanzen stellt er fest, dass der Bund höhere Beiträge für die Kulturförderung einplane. Zugleich stellt er aber fest, dass die Beiträge an die Denkmalpflege nach wie vor zu niedrig seien. Zustimmung findet auch, dass die kulturelle Teilhabe, also die musikalische Bildung, Leseförderung, Kunstvermittlung sowie die Laien- und Volkskultur, gesetzlich neu abgestützt werden soll. Dem Bundesamt für Kultur rät der Regierungsrat, den Kontakt mit den Kantonen zu vertiefen, anstatt unbestimmte Diskussionsgremien zu fördern.

Preisvergabepolitik fragwürdig

Ausserdem wünscht er sich, dass der Bund seine Preisvergabepolitik hinsichtlich Anzahl der Preise pro Kultursparte, Häufigkeit der Vergabe und Dotation grundsätzlich überdenkt. Die Flut von Preisen entwerte sowohl die Preisträgerinnen und -träger sowie die Preise selber. Positiv vermerkt der Regierungsrat, dass das Bundesamt für Kultur bestrebt ist, mit den Kantonen einen Dialog zu führen. Auch seien die Themen des «nationalen Kulturdialogs» behandelt und im Gegensatz zur letzten Kulturbotschaft spürbar. Dennoch sei die Botschaft zu wenig in Bezug zu den Kantonen gesetzt und es gehe aus ihr nicht klar hervor, inwiefern die Kantone Teil des Ganzen bildeten. (id)

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Kulturbotschaft des Bundes und Thurgauer Vernehmlassung als PDF unten anschliessend zum Herunterladen.

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«Wir haben nie zu viel Kultur!» Die Direktorin des Bundesamts für Kultur, Isabelle Chassot, verteidigt in der NZZ die neue Kulturbotschaft.

30‘000 Fr. für neuen Band über Thurgauer Kunstdenkmäler

Der Regierungsrat gewährt der Gesellschaft für Schweizerische Kunstgeschichte einen Beitrag von 30‘000 Franken aus dem Lotteriefonds. Dies als Unterstützung für den Band VIII der Reihe Kunstdenkmäler des Kantons Thurgau mit dem Titel «Die Kunstdenkmäler des Kantons Thurgau, Rund um Kreuzlingen».

 

Die Gesellschaft für Schweizerische Kunstgeschichte gibt seit 1937 das gesamtschweizerische Inventar der Kunstdenkmäler heraus. Mit dem geplanten Band wird die Buchreihe insgesamt 125 Bände umfassen. Er befasst sich mit sieben Gemeinden rund um die Stadt Kreuzlingen: Ermatingen, Gottlieben, Tägerwilen, Bottighofen, Wäldi, Kemmental und Lengwil.

 

Der Band erscheint in einer Auflage von rund 3000 Exemplaren. Die Kosten belaufen sich insgesamt auf rund 412‘000 Franken. Neben einem Beitrag der Gesellschaft für Schweizerische Kunstgeschichte in der Höhe von 52‘200 Franken übernimmt das Staatssekretariat für Bildung und Forschung den Hauptteil der Finanzierung in Form einer Subvention von 210‘800 Franken. Über Orte im Kanton Thurgau wurden bereits sieben Bände publiziert. (id)

 

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