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von Rolf Müller, 28.01.2015

Kunstmuseum: Post aus Lausanne - Beratung im April

Kunstmuseum: Post aus Lausanne - Beratung im April
Neues Kapitel: So könnte der Erweiterungsbau des Kunstmuseums aussehen. | © pd

Seit Dezember 2013 sind Sanierung und Erweiterung des Kunstmuseums Thurgau wegen einer Stimmrechtsbeschwerde blockiert. Nun hat das Bundesgericht die Beratung auf den 15. April 2015 angesetzt.

Rolf Müller

Laut Bundesgericht ist die Beratung öffentlich, eine Parteiverhandlung findet nicht statt. Eingereicht wurde die Stimmrechtsbeschwerde am 10. Dezember 2013 von acht Stimmbürgern wegen Umgehung der Volksabstimmung und missbräuchlicher Verwendung von Geldern aus dem Lotteriefonds. Sie richtete sich gegen einen Parlamentsbeschluss vom 4. Dezember 2013.

Der Rat hatte damals nach kontroverser Diskussion einen Sanierungskredit über 4,6 Millionen Franken für das in der Kartause Ittingen eingemietete Kunstmuseum Thurgau als gebundene Ausgabe gesprochen. Nicht gebundene Ausgaben unterstehen ab 3 Millionen der Volksabstimmung. 11,3 weitere Millionen wollte die Regierung in Eigenkompetenz an den Erweiterungsbau aus dem kantonalen Lotteriefonds sprechen.

Lotteriefondsgelder zurück im Fokus

Im Thurgau wartete man seither auf Kunde aus Lausanne und wunderte sich über die lange Zeitdauer. Neben der Frage einer allfälligen Umgehung einer Volksabstimmung durch die Deklaration des Sanierungskredites als gebundene Ausgabe ist weiter - nicht nur im Thurgau - von Interesse, ob und wie sich das Bundesgericht zur bisher autonomen regierungsrätlichen Verfügung von Lotteriefondsgeldern äussern wird.

Dieses Thema gab im Oktober 2014 auch im Grossen Rat bei der Behandlung einer parlamentarischen Initiative zu reden. Diese verlangte, dass die Regierung auch beim Lotteriefonds für einmalige Ausgaben nur noch bis 100‘000 Franken eigenständig hätte entscheiden können. Für weitergehende Ausgaben hätte die Kompetenz beim Grossen Rat gelegen.

Nachdem der Regierungsrat innert Jahresfrist ein neues Modell zur Ausrichtung von Geldern aus dem Lotteriefonds unter Einbezug des Grossen Rates, der Kultur- sowie der Sportkommission in Aussicht gestellt hatte, zogen die Initianten die Initiative zurück.


***

Mehr zum Thema:

Nächstes Kapitel: Bundesgericht - thurgaukultur.ch vom 22.10.2014
Geld bleibt blockiert - thurgaukultur.ch vom 22.01.2014
Grossräte erhalten Einsicht - thurgaukultur.ch vom 10.01.2014
Volksabstimmung unmöglich - thurgaukultur.ch vom 28.11.2013

 

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