von Brigitta Hochuli, 17.06.2016
Abfuhr für Petition zum Tanzverbot

Die Petition der Jungen CVP (JCVP) „Gegen das staatliche Verbot zu tanzen“ stösst bei der Justizkommission des Thurgauer Grossen Rates auf Ungnade. Eine Petition sei das falsche Mittel, eine Gesetzesänderung zu verlangen. Ausserdem vermutet sie Missbrauch des Petitionsrechts zu propagandistischen Zwecken.
Brigitta Hochuli
Worum geht es?
Die Junge CVP Thurgau hatte im Februar eine Petition mit 847 Unterschriften eingereicht, um das sogenannte Tanzverbot abzuschaffen, nach dem an hohen Feiertagen öffentliche Konzerte, Film- oder Theatervorführungen nicht gestattet sind. Es handelt sich dabei um Paragraph 5 Absatz 2 des Ruhetagsgesetzes.
Beratung: falsches Instrument
Die Justizkommission des Thurgauer Grossen Rates hat darauf verzichtet, beim Regierungsrat eine Stellungnahme einzuholen und in ihrer Detailberatung ging sie gar nicht erst auf den Inhalt der Petition ein. Stattdessen erörtete sie das Petitionsrecht, das in Artikel 33 der Bundesverfassung garantiert sei. Die Petitionäre forderten den grossen Rat dazu auf, eine Gesetzesänderung vorzunehmen. Für ein solches Anliegen aus der Bevölkerung sehe die Thurgauer Verfassung aber die Gesetzesinitiative vor. Dabei könnten 4000 Stimmberechtigte „den Erlass, die Änderung oder die Aufhebung von Verfassungs- oder Gesetzesbestimmungen verlangen“.
Ausserdem hätten sich die Petitionäre auch ohne weiteres an ein Kantonsratsmitglied wenden können, „welches einen entsprechenden Vorstoss mit den zur Verfügung stehenden parlamentarischen Instrument hätte einreichen können.“ Nachdem es sich zumindest bei den Initianten der Petition um Parteimitglieder handle, hätten diese Kenntnis von den möglichen politischen Instrumenten, schreibt die Justizkommission in ihrem Bericht.
Schlussfolgerung: erledigt
Der Justikommission scheint die Einreichung der Petition zum Tanzverbot „entweder als Versuch zur Umgehung der Voraussetzungen für eine Volksinitiative zu sein, oder aber es handelt sich um einen medienwirksamen Aufhänger für öffentliche Auftritte der Petitionäre. So oder anders entspricht dies nicht dem Sinn und Zweck des Petitionsrechts.“ Entsprechend beantragt die Kommission dem Grossen Rat, „von der Petition Kenntnis zu nehmen und das Geschäft damit als erledigt anzusehen“.
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„E chli fräch“Lukas Auer, Präsident der JCVP Thurgau, äussert sich auf Anfrage enttäuscht über die Schlussfolgerung der Justizkommission. Er kritisiert auch, dass sie beim Regierungsrat keine Stellungnahme eingefordert habe. Davon hätte man sich einiges versprochen. Unter anderem interessiere nämlich, welche wirtschaftlichen Folgen das „Tanzverbot“ habe. Nun bleibe der Thurgau diesbezüglich stehen.
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