24.04.2014
Turmhof: Falsche Kündigungsfrist

Wie die „Thurgauer Zeitung“ berichtet, hat die Heimatvereinigung Steckborn in ihrer Gerichtsklage gegen die Kündigung des Mietvertrags für das Heimatmuseum Recht bekommen. Die Stiftung Turmhof Steckborn hätte eine 6-Monats- statt einer 3-Monatsfrist einhalten sollen.
Ob die Stiftung Rekurs gegen das Gerichtsurteil einlege, sei noch nicht entschieden, schreibt die TZ. So oder so geht die Gerichtssache aber weiter. Eine zweite Kündigung vom September 2013 mit Einhaltung der korrekten Kündigungsfrist ist von der Heimatvereinigung ebenfalls eingeklagt worden.
Der Stiftung seien in den nächsten drei Jahren die Hände gebunden, so die TZ weiter, die sich im Übrigen auf eine Pressemitteilung seitens der Heimatvereinigung stützt. Gemäss Mietrecht könne der Vermieter dem Mieter drei Jahre lang nicht kündigen, wenn er in der gleichen Mietsache vor Gericht unterlegen sei. (red)
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