07.10.2016
Französisch-Botschaft liegt vor

Am 1. September hatte der Regierungsrat die Verlegung des Französischunterrichts auf die Sekundarstufe gestoppt, und zwar bis nach Änderung des Volksschulgesetzes. Jetzt liegt die Botschaft an den Grossen Rat dazu vor, wie der Informationsdienst mitteilt.
Mit einer Teilrevision des Volksschulgesetzes soll der Französischunterricht, der heute in der 5. Primarklasse beginnt, auf die Sekundarstufe verschoben werden. Ausgangspunkt dieser vorgeschlagenen Gesetzesänderung bildet eine Motion, die der Grosse Rat im August 2014 erheblich erklärt hatte. Nachdem der Regierungsrat dem Motionsanliegen zuerst mit einer Anpassung des Lehrplans nachkommen wollte, legt er dem Grossen Rat nun eine Botschaft für eine Änderung des Volksschulgesetzes vor. Damit kann einerseits Rechtssicherheit geschaffen und andererseits die Sprachenfrage nochmals vertieft geklärt werden.
In der Motion wird ausgeführt, dass viele Primarschülerinnen und -schüler mit zwei Fremdsprachen überfordert seien. Aus Sicht der Lehrmeister sei die Stärkung von Deutsch sowie der naturwissenschaftlichen und handwerklichen Fächer wichtiger als Französisch. Ausserdem bringe Frühfranzösisch nichts, wie mehrere Studien gezeigt hätten.
In seiner Beantwortung vom Mai 2014 beantragte der Regierungsrat, die Motion nicht erheblich zu erklären. Formell begründete er dies damit, dass die Änderung von Konzepten, Lehrplänen und Stundentafeln nicht Gegenstand einer Motion sein kann. Vielmehr zielten Motionen auf die Änderung der Verfassung oder von Gesetzen ab. Inhaltlich wies er auf die Bundesverfassung hin, wonach die Ziele der Bildungsstufen zu harmonisieren seien. Er unterstrich den gesamtschweizerischen Koordinationsprozess, der mit der Sprachenstrategie «3/5» (Englisch ab der 3. und Französisch ab der 5. Klasse) im Gang sei. Ein isoliertes Vorgehen des Kantons Thurgau würde den gesamtschweizerisch beschlossenen Grundlagen widersprechen. Bereits 23 der 26 Kantone hätten das Sprachenmodell „3/5" eingeführt.
Auch wies der Regierungsrat darauf hin, dass die bisherigen Forschungsergebnisse das Bild der allgemeinen Überforderung durch die zweite Fremdsprache auf der Primarstufe nicht bestätigten. Der Regierungsrat erklärte sich jedoch bereit, das Anliegen der Motionäre, ernsthaft überforderte Primarschülerinnen und -schüler vom Französischunterricht zu Gunsten von Deutsch und naturwissenschaftlichen Fächern zu entlasten, aufzunehmen und für eine Verbesserung der Dispensations- und der Abwahlmöglichkeit für Primarschulfranzösisch zu sorgen.
Nach der Erheblicherklärung durch den Grossen Rat mit 71 zu 49 Stimmen hat der Regierungsrat das Motionsanliegen in die Vorbereitungsarbeiten für den neuen Lehrplan Volksschule Thurgau aufgenommen. Gestützt auf das neue Sprachenkonzept wurden die Entwürfe des Lehrplans Volksschule Thurgau und der Stundentafeln an das Sprachenmodell «3/7» (Englisch ab der 3. und Französisch ab der 7. Klasse) angepasst. In der ersten Jahreshälfte 2016 fand die Vernehmlassung zu diesen Entwürfen statt.
Dabei stiess die Verschiebung des Französischunterrichts auf die Sekundarstufe I auf deutliche Kritik. Zum einen wurde die Sprachlastigkeit und zum anderen die zu hohe Gesamtlektionenzahl in der Sekundarschule bemängelt. Daraufhin entschied der Regierungsrat, den parlamentarischen Weg zur Regelung der Französischfrage zu wählen. Damit wird Planungs- und Rechtssicherheit geschaffen und eine vertiefte Klärung der Sprachenfrage ermöglicht. (I.D.)
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Auf thurgaukultur.ch: Französisch-Verlegung gestoppt
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