01.09.2016
Französisch-Verlegung gestoppt

Der Thurgauer Regierungsrat wird zum Anliegen „Französisch erst auf der Sekundarstufe“ dem Grossen Rat eine Gesetzesbotschaft unterbreiten. Bis dahin wird der Unterricht weiter in der Primarschule erfolgen.
Die Vernehmlassung zum neuen Lehrplan Volksschule Thurgau, zu den Stundentafeln und dem Beurteilungsreglement sei auf grosses Interesse gestossen, teilt das Departement für Erziehung und Kultur des Kantons Thurgau (DEK) mit. Die Auswertung der Vernehmlassung zeige, dass der neue Lehrplan Volksschule Thurgau breite Unterstützung erfahre. Es würden zahlreiche Verbesserungsvorschläge aufgenommen. Handlungsbedarf sei insbesondere im Bereich der Stundentafeln und beim Beurteilungsreglement gegeben. Für die Erfüllung des Motionsanliegens „Französisch erst auf der Sekundarstufe“ werde der Regierungsrat dem Grossen Rat eine Gesetzesbotschaft unterbreiten.
Erlass im Dezember
Im Verlauf der dreimonatigen Vernehmlassung seien bis Ende Juni rund 40 Rückmeldungen eingegangen. Die Stellungnahmen wurden gemäss Mitteilung im Juli ausgewertet und dem Regierungsrat zum Entscheid in den einzelnen Punkten unterbreitet. Gestützt darauf werden nun die notwendigen Anpassungen am Lehrplan, an den Stundentafeln und dem Beurteilungsreglement vorgenommen. Die Freigabe des Lehrplans, der geplanten Stundentafeln und des Beurteilungsreglements dienen den Schulgemeinden als Arbeits- und Planungsgrundlagen. Der definitive Erlass des Lehrplans Volksschule Thurgau und der Stundentafeln erfolgt Anfang Dezember 2016 durch den Regierungsrat.
Die Sprachenfrage
Zur Sprachenfrage seien zahlreiche Rückmeldungen eingeganen. Sie hätten sich teilweise grundsätzlich auf die Verschiebung des Fachs Französisch auf die Sekundarstufe oder auch auf die entsprechenden Rahmenbedingungen mit den Auswirkungen auf die Stundentafel der Sekundarschule bezogen. Für die Erfüllung des Motionsanliegens „Französisch erst auf der Sekundarstufe“ werde der Regierungsrat dem Grossen Rat eine Gesetzesbotschaft unterbreiten. Damit erfülle er das Motionsanliegen, beschreite den verfahrensüblichen Weg einer Motion und schaffte Rechtssicherheit.
„Die Verschiebung des Französischunterrichts auf die Sekundarstufe erfolgt somit erst nach dem entsprechenden Entscheid durch den Grossen Rat. Bis zum Vorliegen eines definitiven Entscheids werden die Schülerinnen und Schüler bis auf weiteres nach dem Sprachenmodell 3/5 (Englisch ab 3. Klasse, Französisch ab 5. Klasse) unterrichtet.“ (id/red)
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Mehr Details zum Lehrplan sind dem angehängten pdf zu entnehmen.
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