27.11.2017
Neues zum Kunstmuseum Thurgau

Eine Vereinbarung soll die Bauarbeiten für die Erweiterung des Kunstmuseums Thurgau regeln. Darüber und über die Entnahme von 11,32 Millionen Franken (statt wie bisher 9 Millionen) für die Gesamtkosten von 12,94 Millionen Franken aus dem Lotteriefonds entscheidet der Grosse Rat.
Seit 30 Jahren betreibt der Kanton Thurgau sein Kunstmuseum in den Räumlichkeiten der Stiftung Kartause Ittingen. Die Bedingungen für eine langfristig erfolgreiche Weiterentwicklung sind heute wegen den engen Platzverhältnissen und den schlechten klimatischen Bedingungen jedoch nicht gegeben. Deshalb sollen die bestehenden Ausstellungsräume klimatisch umfassend saniert und ein Erweiterungsbau realisiert werden.
 
Den notwendigen Objektkredit über 4,6 Mio. Franken, um die bestehenden Räume den aktuellen Museums-Standards anzupassen, hatte der Regierungsrat dem Grossen Rat bereits mit der Budgetbotschaft 2013 beantragt. Parallel dazu informierte er ihn darüber, dass auf dem Areal der Kartause Ittingen gleichzeitig mit der Sanierung ein Erweiterungsbau für das Kunstmuseum erstellt werden soll, wobei die Stiftung als Bauherrin auftreten werde. An die Baukosten von damals 10,5 Mio. Franken hätte die Stiftung vom Kanton einen Lotteriefondsbeitrag von 9 Mio. Franken erhalten, wofür dem Kanton das unentgeltliche Nutzungsrecht an den neuen Räumlichkeiten gewährt worden wäre. Nachdem sich jedoch herausstellte, dass bei der gewählten Zusammenarbeit zwischen dem Kanton und der Stiftung vergaberechtliche Vorschriften verletzt wurden, zog der Regierungsrat das Geschäft im Dezember 2012 zurück.
 
Was die Sanierung der bestehenden Räume durch den Kanton Thurgau anbelangt, hat sich seitdem nichts verändert. Das Projekt ist inhaltlich mit der ursprünglichen Vorlage identisch, weshalb erneut ein Objektkredit von 4,6 Mio. Franken beantragt wird.
Vereinbarung regelt weitere Zusammenarbeit zwischen Stiftung und Kanton
Die vergaberechtlichen Fragen zur Erweiterung des Kunstmuseum sind in der Zwischenzeit durch einen externen Gutachter geklärt worden. Von zentraler Bedeutung ist, dass das ursprüngliche Projekt unter gewissen Voraussetzungen weiterverwendet werden kann. Deshalb sind der Kanton und die Stiftung nach Konsultation der Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission des Grossen Rates übereingekommen, die Arbeiten im ursprünglichen Sinn weiterzuführen. Geregelt wird die weitere Zusammenarbeit zwischen der Stiftung und dem Kanton in einer Vereinbarung. Diese tritt erst in Kraft, wenn der Grosse Rat den Objektkredit für die Sanierung der Ausstellungsräume genehmigt hat. Somit entscheidet der Grosse Rat letztlich über den Erweiterungsbau und den dafür nötigen Baubeitrag des Kantons.
 
Die Vereinbarung hält u.a. fest, dass die Stiftung den Erweiterungsbau unter Beachtung der Vorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen realisiert. Grundlage sind die bereits erarbeiteten Unterlagen. Alle weiteren Planungs- und Ausführungsschritte der Stiftung haben unter Ausschluss der bisherigen Architekten und des bisherigen Ingenieurs zu erfolgen. Eine Vergabestelle unter Einbezug des Kantons und des externen Gutachters regelt alle Verfahrensschritte und entscheidet über die Vergabe von Arbeiten und Aufträgen.
11,32 Millionen aus dem Lotteriefonds
Das Erweiterungsprojekt der Stiftung Kartause Ittingen mit Gesamtkosten von 12,94 Mio. Franken wird mit einem Beitrag von 11,32 Mio. Franken aus dem Lotteriefonds unterstützt. Dafür gewährt die Stiftung dem Kanton unentgeltliche Miete während 25 Jahren. Die gegenüber den ursprünglichen Angaben erhöhten Gesamtkosten und damit der höhere Lotteriefondsbeitrag ergeben sich primär durch eine Projektanpassung an den Minergie-P-Standard, Brandschutzauflagen und zusätzliche Kosten für die Kanalisation. Die Gewährung des Lotteriefondsbeitrags stützt sich auf das Gesetz über die Kulturförderung und die Kulturpflege. Wegen den hohen Reserven im Lotteriefonds, der per Ende 2013 einen Gesamtbestand von 23,5 Mio. Fr. ausweist, gibt es keine Einschränkungen für andere Beitragsempfänger und es bestehen weiterhin genügend Reserven, um auch grössere Projekte unterstützen zu können.
 
Unverändert ist auch, dass die Sanierung durch den Kanton und die Erweiterung des Kunstmuseums durch die Stiftung Kartause Ittingen aneinander gekoppelt bleiben. Mit den Arbeiten soll im Sommer/Herbst 2014 begonnen werden, die Eröffnung des sanierten und erweiterten Kunstmuseums ist im Herbst 2015 vorgesehen. (id)
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