03.06.2016
Regierung legt Botschaft vor

«Kantonale Inventare, Dokumentationen, Bestandesaufnahmen und analoge Unterlagen sind weder behördenverbindlich noch eigentumsbeschränkend». Mit diesem Satz soll das Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Natur und der Heimat (TG NHG) ergänzt werden. Der Regierungsrat hat die Botschaft für eine entsprechende Gesetzesänderung verabschiedet und setzt damit eine vom Grossen Rat erheblich erklärte Motion um.
Erhebliche Auswirkungen auf Gemeinden
Die Motion, die im Juni 2013 eingereicht wurde, ist im Wesentlichen damit begründet, dass die kantonalen Inventare erhebliche Auswirkungen auf die Gemeinden und die betroffenen Grundeigentümer hätten, ohne sich dafür auf genügende rechtliche Grundlagen abstützen zu können. Dabei zielt der Vorstoss auf die entsprechende Grundlagenarbeit des Amts für Denkmalpflege, insbesondere auf dessen «Hinweisinventar alter Bauten und Ortsbilder im Thurgau», das seit 2012 unter der Bezeichnung «Denkmaldatenbank» im Thurgauer Geoinformationssystem ThurGIS geführt wird.
Änderung entspricht Motionsantrag
In seiner Beantwortung hatte der Regierungsrat beantragt, die Motion nicht erheblich zu erklären, da die entsprechenden Grundlagen und Inventare schon unter dem geltenden Recht weder behördennoch eigentümerverbindlich seien. Die Mehrheit des Grossen Rates folgte hingegen den Argumenten der Motionäre. Sie waren der Ansicht, dass den Inventaren faktisch eine behörden- oder gar eigentümerverbindliche Wirkung zukomme. Die Motion wurde schliesslich im August 2014 erheblich erklärt. Die nun dem Grossen Rat vorgelegte Änderung des TG NHG entspricht wörtlich dem Motionsantrag. (id)
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