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09.05.2014

Wo die Kultur sparen muss

Wo die Kultur sparen muss
Regierungspräsident Bernhard Koch (links) und Urs Meierhans, Chef Finanzverwaltung, präsentierten den umfangreichen Bericht zur Leistungsüberprüfung in der kantonalen Verwaltung. | © id

Das Massnahmenpaket des Thurgauer Projekts Leistungsüberprüfung (Lüp) in der kantonalen Verwaltung bringt bis ins Finanzplanjahr 2017 Entlastungsmassnahmen im Umfang von 47,9 Millionen Franken. Im Folgenden einzelne Einsparungen im Kulturbereich für das Budget 2015.

Im November 2011 wurde im Grossen Rat der Antrag gestellt, einen Bericht zur «Überprüfung des Leistungskatalogs der kantonalen Verwaltung» auszuarbeiten. Er verlangte strukturelle Anpassungen im Umfang von 40 Millionen Franken und eine ausgeglichene Rechnung bis am Ende des Finanzplans. Der Bericht des Regierungsrates, den er dem Grossen Rat nun vorlegt, sieht ein Massnahmenpaket vor, das den Staatshaushalt im Jahr 2015 um 34,8 Millionen, im Jahr 2016 um 36,2 Millionen und im Jahr 2017 um 47,9 Millionen Franken entlastet. Von den insgesamt vorgesehenen 102 Einzelmassnahmen werden auch die Politischen Gemeinden, die Schulgemeinden und die Kirchgemeinden profitieren. Ihr Entlastungspotenzial im Jahr 2017 beträgt 15,2 Millionen Franken.

DEK mit 12 Millionen betroffen

Die finanziellen Auswirkungen auf die einzelnen Departemente fallen unterschiedlich aus. Das Departement für Inneres und Volkswirtschaft (DIV) trägt 4,3 Millionen Franken zur Entlastung bei, das Departement für Erziehung und Kultur (DEK) 12,0 Millionen Franken, das Departement für Justiz und Sicherheit (DJS) 4,0 Millionen Franken, das2/3
Departement für Bau und Umwelt (DBU) 2,5 Millionen Franken und das Departement für Finanzen und Soziales (DFS) 24,5 Millionen Franken.

Im DEK sind es insgesamt 39 Massnahmen, wobei die Erhöhung der Klassengrösse um einen Schüler auf der Sekundarstufe I mit - 4,2 Mio. Franken am meisten zu Buche schlägt. Minderausgaben von 2,0 Mio. Franken resultieren aufgrund tieferer Schülerzahlen. Mit den Entlastungsmassnahmen geht bis ins Jahr 2017 ein Abbau von 16 Stellen einher. Der überwiegende Teil erfolgt bei den Schulen. Die Reduktion erfolgt über natürliche Fluktuationen, durch den Verzicht auf die Verlängerung von befristeten Dienstverhältnissen und soll sozialverträglich ausgestaltet sein.

Das Budget für das Jahr 2015 und das Finanzplanjahr 2016 können mit der Umsetzung der Massnahmen aus der Leistungsüberprüfung nahezu ausgeglichen gestaltet werden. Voraussetzung dafür ist jedoch die Umsetzung sämtlicher Massnahmen. Dies beinhaltet neben den 85 Massnahmen, die der Regierungsrat umsetzen kann, zwei Massnahmen,
die in der Kompetenz des Büros des Grossen Rates liegen sowie 15 Gesetzesänderungen, die der Grosse Rat beschliessen muss.

Der Regierungsrat beabsichtigt, zahlreiche Massnahmen, die in seine Kompetenz fallen, bereits mit dem Budget 2015 umzusetzen. Für die Jahre ab 2016 ist die Umsetzung weiterer Massnahmen in der Kompetenz des Regierungsrates vorgesehen. Massnahmen mit Gesetzesänderungen wird der Regierungsrat im Herbst 2014 in einer Sammelbotschaft dem Grossen Rat vorlegen. Was diese Sammelbotschaft alles umfassen wird, entscheidet der Regierungsrat nach der Beratung des Berichts im Grossen Rat, die noch vor den Sommerferien 2014 stattfinden soll. (id)

 

Kulturelle Auswirkungen Budget 2015

Kulturamt: minus 193‘000 Fr. Dazu gehören Sparmassnahmen bei Kulturamt, Historisches Museum, Napoleonmuseum, Kunst- und Ittinger Museum mit Reduktion der Aufwendungen für Ausstellungen, Forschungsarbeiten und Begleitveranstaltungen sowie Reduktion der Ankäufe, Kostenminderung beim Unterhalt, Reduktion bei Restaurierungsmassnahmen, Straffung des Angebot im Bereich der Museumspädagogik, keine Anschaffung eines Transportfahrzeuges, reduzierte Begutachtung von Bestandsaufnahmen, weniger Anschaffungen. Auswirkungen: Die Museen verlieren längerfristig an Attraktivität, was zu Besucherschwund führen kann. Durch die Ablehnung von Objektübernahmen verliert der Thurgau Stücke seiner historischen Identität.

 

Amt für Archäologie: minus 160‘000 Fr. Geringerer Einsatz von befristetem Personal. Im Museum für Archäologie werden nur noch Sonderausstellungen, die gemeinsam mit anderen Partnern erarbeitet wer- den, gezeigt. Besondere archäologische Fundstellen werden nicht mehr mit Tafeln beschriftet bzw. die Kosten für Erstellung und der Ersatz müssten durch die Gemeinden übernommen werden. Einstellen der Arbeiten am archäologischen Stadtkataster Etappierung Einführung CAD. Erhöhung des Bundesbeitrages für Archäologie auf einen Drittel des Beitrages an den Kanton; die Programmvereinbarungen ab 2016 sind allerdings noch nicht absehbar. Kosten für dendrochronologische Analysen werden weiterverrechnet.

 

Kantonsbilbliothek: Betriebsbeiträge der Stadt Frauenfeld und der Regioge- meinden für die Kantonsbibliothek werden sukzessive angehoben: - 100‘000 Fr. - Diverse Sparmassnahmen bei Administration, Einrichtungen, Neuanschaffungen von E-Medien, Informatik, Weiterbildung, Drucksachen: minus 90‘000 Fr.

 

Musikschulfinanzierung nur vom vierten bis zum vollendeten 18. Lebenjahr: minus 260‘000 Fr.

 

✗ Finanzierung Begabtenförderung Musik und Sport minus 175‘000 Fr.

 

 

KOMMENTAR *

 

gino koči • vor 3 Jahren


nachdem regierungsrat koch die steuern für die reichen "optimiert" hat (schweizweit mittlerweile zur spitzengruppe gehörend), müssen offenbar die nun fehlenden einnahmen kompensiert werden, indem man unter anderen auch zum kahlschlag in der kultur ansetzt.
herr koch wird sich damit - endlich! - ein denk-mal setzen...

 

 

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