Vorsorgeauftrag: Selbstbestimmung bei Urteilsunfähigkeit

Wer ist die KESB und was hat sie mit der Sicherstellung meiner Selbstbestimmung zu tun? Wie kann ich sicherstellen, dass meine Wünsche und Interessen im Falle meiner Urteilsunfä-higkeit gewahrt werden und für welche Lebensbereiche? Mit einem Vorsorgeauftrag? Wie geht das?
Wie geht das mit der Umsetzung meines Willens ganz konkret bei Eintritt meiner Urteilsun-fähigkeit und wer setzt sich dafür ein? Und was geschieht, wenn die von mir bestimmte Per-son im Vorsorgeauftrag dann doch nicht in der Lage sein sollte, meine Angelegenheiten zu vertreten? Wie wird dann mein Wille bei Urteilsunfähigkeit gewahrt? Wer bestimmt dann über meine Interessen? Wird eine (Berufs-) Beistandsperson eingesetzt, die mich nicht kennt? Was sind ihre Aufgaben und wie wird sie beaufsichtigt?
Viele Fragen, die alle irgendwann im Leben begegnen können und auf die Christian Jordi in seinem Referat eingehen und aufklären wird. Christian Jordi, lic. iur. utr., wurde durch die Thurgauer Regierung mit Schaffung der schweizweiten Organisation von Kindes- und Erwach-senenbehörden im Januar 2013 zum Präsidenten der KESB Kreuzlingen (Bezirk) gewählt. In seiner Tätigkeit mit Menschen in herausfordernden Lebenssituationen greift er auf umfas-sendes Fachwissen und langjährige Praxis zurück.
Termine
Vorverkauf / Reservation
Eine Anmeldung ist nicht notwendig.
Preise / Kosten
Kostenlos.
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Altersbereich
Offen für alle


