13.03.2026
Wieder zehn mal 10'000 Franken für den Weg

Die Kulturstiftung des Kantons Thurgau gibt Kulturschaffenden Raum zum Denken: zehn Recherche-Stipendien à 10'000 Franken. Bewerbung bis 31. März. (Lesedauer: ca. 2 Minuten)
Was steht vor dem Werk? Diese Frage hat die Kulturstiftung Thurgau 2020 – mitten im Lockdown – zum Förderprinzip gemacht. Damals lancierte sie erstmals Recherche-Stipendien, um Kulturschaffenden in der Pandemie neue Arbeitsmöglichkeiten zu eröffnen. Die Resonanz war überwältigend: Über hundert Anfragen gingen in drei Wochen ein.
Inzwischen ist das Programm längst kein Notfallinstrument mehr. Die anhaltende Nachfrage nach Corona zeigt: Das Modell trifft einen echten Nerv. Gelder nicht für ein fertiges Werk, sondern für den künstlerischen Prozess selbst – für Recherche, für das Weiterdenken, für Formatwechsel. «In der Kulturförderung blieb bislang oft unbeachtet: Was steht vor dem Werk? Die Recherche-Stipendien decken genau das ab», sagt Stefan Wagner, Geschäftsführer der Kulturstiftung.
Wenn man so will: Der Weg ist nicht nur das Ziel – der Weg ist (auch) die Kunst.
Neue Ausschreibung noch bis Ende März
Bis zum 31. März 2026 können sich Kulturschaffende erneut bewerben. Die Förderphase soll in der zweiten Hälfte 2026 oder im Frühjahr 2027 liegen. Zehn Stipendien werden vergeben, je 10'000 Franken – eine deutliche Aufwertung gegenüber den Anfängen, als noch 4000 Franken ausgeschüttet wurden. Die Plätze sind im Gegenzug rarer geworden: 2021 wurden noch 40 Stipendien vergeben, heute sind es noch zehn. Der Wettbewerb ist also etwas härter geworden.
Was das Stipendium ausdrücklich nicht ist: eine Förderung, die an eine Ausstellung, einen Auftritt oder ein anderes Endprodukt gebunden ist. Es geht ums Recherchieren, ums Entwickeln – ohne Abgabedruck. Als einzige formale Abschlusspflicht gilt das Ausfüllen eines Fragebogens über die eigenen Tätigkeiten während der Förderphase.
Inklusiver Ansatz
Die Kulturstiftung unterstützt Kulturschaffende mit zusätzlichen finanziellen Mitteln, wenn diese Betreungsaufgaben übernehmen. Den Bedarf sollte man direkt in der Bewerbung vermerken.
So kannst du dich bewerben
Die Bewerbung
Kulturschaffende, die im Kanton Thurgau wohnen, einen prägenden Lebensabschnitt dort verbracht haben oder das kulturelle Leben im Thurgau über längere Zeit mitgeprägt haben, können sich bewerben. Auch wer früher schon ein Recherche-Stipendium erhalten hat, darf erneut einreichen. Bewerbungen sind bis 31. März 2026 ausschliesslich über die digitale Gesuchsplattform der Kulturstiftung möglich.
Die Unterlagen
Folgende Dokumente sind einzureichen:
• Eine Seite Beschreibung des geplanten Vorhabens
• Eine Seite mit biografischen Angaben und Zeitplan
• Nachweis Pensionskasse oder Konto der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a)
Soziale Sicherheit
Zusätzlich zum Stipendienbetrag entrichtet die Kulturstiftung 10 Prozent auf ein Vorsorge- oder Pensionskassenkonto. Der Nachweis dieses Kontos ist zwingend mit der Bewerbung einzureichen – fehlt er bis 31. März 2026, verfällt die Bewerbung.
Die Jury
Die Jury setzt sich zusammen aus den Stiftungsratsmitgliedern Adrian Bleisch, Esther Eppstein und Lea Moro sowie Geschäftsführer Stefan Wagner und Stv. Geschäftsführerin Gabriela Steiger. Alle Bewerber:innen erhalten bis Ende April 2026 Bescheid.
Fragen?
Bei Fragen oder Problemen hilft die Kulturstiftung per E-Mail weiter: stipendium@kulturstiftung.ch
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- Kulturförderung
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