von Michael Lünstroth・Redaktionsleiter, 25.02.2021
Die Türen gehen wieder auf
Die Museen dürfen ab 1. März wieder öffnen. Ebenso alle Läden, Zoos und botanische Gärten. Der Bundesrat spielt mit seiner Öffnungsstrategie auf Risiko.
Wie schon nach dem ersten Shutdown im vergangenen Frühjahr, so sind es auch nun die Museen, die neben den Bibliotheken als erste Kulturstätten ab Montag, 1. März, wieder öffnen dürfen. Das hat der Bundesrat an seiner Medienkonferenz am Mittwoch verkündet. Mit der schrittweisen Öffnung wolle der Bundesrat „dem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben wieder mehr Raum geben, auch wenn die epidemiologische Lage wegen der neuen, ansteckenden Virusvarianten weiterhin fragil ist“, erklärt der Bund in einer Medienmitteilung.
Bei den jetzt vorgenommenen Lockerungsschritten habe man sich vor allem auf Bereiche konzentriert, bei denen Maske tragen und Abstand halten gewährleistet werden könnten und bei denen nur wenige Personen zusammenkommen und die Kontakte im Freien erfolgten, heisst es weiter.
Bei den kantonalen Museen im Thurgau bereitet man alles für die Öffnung vor. So hat das Naturmuseum Thurgau bereits am 4. März zu einer Medienkonferenz zur neuen Wolfs-Ausstellung geladen. Für die kleineren Museen dürfte die Lage schwieriger sein. Auch das war schon nach dem ersten Shutdown zu beobachten. Klar scheint: Die Museen werden zwar öffnen, Veranstaltungen und Vernissagen wird es aber vorerst nicht geben. Vereinzelte Führungen könnten aber vor allem für Schulklassen möglich sein.
Video: Die Medienkonferenz des Bundesrats vom 24. Februar
Publikumsveranstaltungen schon wieder ab 22. März?
Bei den nun geplanten Lockerungen soll es nicht lange bleiben: Schon am 22. März soll laut Bundesrat der nächste Öffnungsschritt folgen: Dann stehen unter anderem diese Themen auf der Agenda: Kultur- und Sportveranstaltungen mit Publikum in begrenztem Rahmen, Homeoffice-Pflicht, Sport in Innenräumen und die Öffnung von Restaurantterrassen.
Sollte die epidemiologische Lage es erlauben, könnte dann auch die komplette Öffnung der Restaurants (inklusive Innenbereiche) sowie weitere Lockerungen bei Tätigkeiten in Innenräumen möglich sein. Für die Beurteilung der Lage hat der Bundesrat Richtwerte festgelegt (siehe Infokasten unten).
Konkret bedeuten die aktuellen Lockerungen, dass neben den Museen auch Lesesäle von Archiven und Bibliotheken wieder öffnen dürfen. Bei Zoos, botanischen Gärten und Freizeitparks beschränkt sich die Öffnung auf die Aussenbereiche. Die Nutzung ist dort mit Maske und Abstand sowie begrenzter Kapazität wieder erlaubt.
Kinder und Jugendchöre dürfen auch wieder singen
Ebenfalls wieder zugänglich sind Sportanlagen im Freien wie Kunsteisbahnen, Tennis- und Fussballplätze oder Leichtathletikstadien – mit Maske oder Abstand sowie begrenzter Kapazität. Wettkämpfe im Erwachsenen-Breitensport sowie Veranstaltungen bleiben verboten. Im Freien sind Menschenansammlungen und Treffen im Familien- und Freundeskreis mit maximal 15 Personen erlaubt.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können ab Montag auch wieder uneingeschränkt sportlichen und kulturellen Aktivitäten nachgehen, Wettkämpfe in allen Sportarten sowie Konzerte ohne Publikum dürfe wieder stattfinden. Kinder- und Jugendchöre dürfen zudem wieder singen.
Alle Massnahmen im Überblick
Nach diesen Kriterien will der Bundesrat entscheiden
Für die Beurteilung des nächsten Öffnungsschrittes hat der Bundesrat nach eigenen Angaben Richtwerte festgelegt: Die Positivitätsrate soll unter fünf Prozent, die Auslastung der Intensivplätze mit Covid-19-Patienten unter 250 belegten Betten und die durchschnittliche Reproduktionszahl über die letzten 7 Tage unter 1 liegen. Zudem soll die 14-Tages-Inzidenz am 17. März nicht höher sein als bei der Öffnung am 1. März.
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