von Michael Lünstroth・Redaktionsleiter, 20.10.2025
Der Millionen-Transfer

Mehr Geld für den Sport, weniger für die Kultur: Zum dritten Mal innerhalb von sieben Jahren verändert die Politik den Verteilschlüssel der Swisslos-Gelder zuungunsten der Kultur. Es geht um mehr als 3 Millionen Franken. (Lesedauer: ca. 7 Minuten)
Reto Ammann ist zufrieden: «Die Regierung hat lange gebraucht, aber das Hauptziel unserer Motion ist erreicht: Mit dem neuen Verteilschlüssel der Swisslos-Gelder fliessen heute rund 6,9 Millionen Franken jährlich in den Sportfonds – das sind rund 3,3 Millionen mehr als bei der Einreichung der Motion im Jahr 2022», sagt der GLP-Kantonsrat im Gespräch mit thurgaukultur.ch. Tatsächlich darf er sich mit seinen Mit-Motionären Stephan Tobler (SVP) und Daniel Eugster (FDP) als Gewinner fühlen. Die Sportförderung im Kanton ist auch aufgrund ihrer Initiative in den vergangenen Jahren stetig gewachsen.
Um das mit konkreten Zahlen zu hinterlegen: 2025 erhielt der Kanton Thurgau aus den Erlösen der Swisslos 22,9 Millionen Franken. 17,1 Millionen Franken davon flossen in den Lotteriefonds. Aus diesem Topf werden neben Kultur auch Vorhaben aus Wissenschaft, Baukultur und Sozialem finanziert. 5,7 Millionen Franken gingen an den kantonalen Sportfonds zur Förderung des Sports. Die Verteilung der Gelder ist festgelegt nach einem Verteilschlüssel, der aktuell noch bei 75 Prozent Lotteriefonds zu 25 Prozent Sportfonds liegt.
Wie sich die Verteilung verändert hat seit 2019
Allerdings: Seit 2019 wurde diese Verteilung der aus den Glücksspieleinnahmen stammenden Gelder in drei Schritten verändert: von 81:19 zu 78:22, zu 75:25 und ab 1. Januar 2026 dann zu 70:30. Gemeint sind hier jeweils prozentuale Anteile an den Einnahmen aus den Swisslos-Erlösen.
Während also vor 2019 noch 81 Prozent dieser Gelder in den Lotteriefonds flossen und 19 Prozent in den Sportfonds, wird sich die Aufteilung zum neuen Jahr auf 70 Prozent zu 30 Prozent verändern. Der Sport legt um elf Prozentpunkte zu in sieben Jahren, die Kultur verliert in demselben Mass.

Angesichts der gleichrangigen Bedeutung von Kultur und Sport für die Gesellschaft könnte man auch diskutieren, ob eine Verteilung der Swisslos-Erlöse von 50:50 nicht gerechter wäre.
Es wäre eine Scheingerechtigkeit. Denn: Ein direkter Vergleich zwischen der öffentlichen Kultur- und Sportförderung ist schwierig. Im Gegensatz zur Kultur fliessen im Sport neben der kantonalen Sportförderung aus den Swisslos-Mitteln auf verschiedenen Kanälen zudem zusätzliche (Bundes-)Gelder. Darauf hatte der Regierungsrat bereits 2023 hingewiesen. «Nur 10 Prozent der öffentlichen Kulturfinanzierung wird durch den Bund geleistet, während die Kantone rund 40 Prozent und die Gemeinden rund 50 Prozent der Kulturförderung ausrichten.» Daraus erwachse auch eine besondere Verantwortung der kantonalen Kulturförderung. Zusätzlich investieren viele Städte und Gemeinden auch Gelder in Sportstätten und den Erhalt der jeweiligen Sportinfrastruktur vor Ort. Und: Aktuell fliessen 56 Millionen Franken aus den Swisslos-Erlösen in die direkte Sportförderung an die Stiftung Sportförderung Schweiz. Das passiert nicht im gleichen Mass in der Kultur.
Zudem: Längst nicht alle Lotteriefondsgelder fliessen in die Kultur. Die Mittel werden ebenso für diverse andere gesellschaftliche Bereiche wie Baukultur, Wissenschaft, Gemeinnütziges und Soziales genutzt. Kulturförderung im Kanton Thurgau ist ein weit gefasster Begriff.
Verteilte man die Swisslos-Erlöse also tatsächlich 50:50, dann wäre das ein massiver Einschnitt in das Kulturleben des Kantons. Viele Institutionen und Projekte, die heute existieren, wären in Frage gestellt. Denn: Institutionen wie die Kulturstiftung des Kantons, das Theater Bilitz oder der Kunstraum Kreuzlingen werden mit mehrjährigen Leistungsvereinbarungen aus dem Lotteriefonds finanziert. Ebenso sämtliche Kulturprojekte und Kulturinfrastrukturprojekte, die gesamte Kulturvermittlung sowie die Begabtenförderung im Bereich Musik und Tanz.
In einer Serie haben wir umfassend analysiert, was im Thurgau über den Lotteriefonds finanziert wird.
Hinter diesen Prozentzahlen stecken millionenschwere Verschiebungen vom Lotteriefonds zum Sportfonds. Da die Einnahmen aus den Swisslos-Geldern in den vergangenen Jahren schwankend waren (beispielsweise: 2017: 13,8 Millionen Franken; 2024: 22,9 Millionen Franken), lässt sich der exakte Anteil schwer berechnen. Aber für die vergangenen drei Jahre hat es der Regierungsrat in seiner Antwort auf die Motion durchgerechnet. Demnach wären allein 2025 nach dem neuen 70:30-Verteilschlüssel 2,8 Millionen Franken mehr in den Sportfonds geflossen als noch zwei Jahre zuvor unter der damals geltenden Aufteilung von 78:22.
Entsprechend weniger wäre in den Lotteriefonds geflossen. Nimmt man die Veränderung des Verteilerschlüssels aus dem Jahr 2019 hinzu, dann sind seither mehr als 3 Millionen Franken vom Lotteriefonds in den Sportfonds verschoben worden.
Für das einzelne Jahr 2025 und den Schritt der Verteilung von 75:25 zum ab 2026 geltenden Schlüssel von 70:30 hat es der Regierungsrat ebenfalls berechnet: «Die Neuaufteilung würde damit zu einem Plus von Fr. 1’145’629 für den Sportfonds und zu einem entsprechenden Minus beim Lotteriefonds führen», heisst es in der jetzt vorgenommenen Änderung der Finanzhaushaltsverordnung. Das bedeutet auch: Mit jeder Prozentverschiebung hat sich das Verhältnis aus Sicht der Kultur verschlechtert.
Die Folgen für die Thurgauer Kultur
Was bedeutet das jetzt konkret für die Kultur im Thurgau und andere aus dem Lotteriefonds finanzierte Projekte? Erstmal nicht so viel. Es wird aktuell kein Kulturprojekt gestrichen. Denn: Im Lotteriefonds liegt immer noch so viel Geld, dass alle bislang geplanten und über den Lotteriefonds finanzierten Vorhaben umgesetzt werden können. Derzeit steht der Lotteriefonds bei 57 Millionen Franken. Allerdings: Nicht die komplette Summe steht zur freien Verfügung. Ein Teilbetrag ist gebunden in Leistungsvereinbarungen und Projektzusagen.
«Bei der Motion war uns wichtig, mehr Mittel für den Sport zu generieren, ohne die Kultur zu schwächen», erklärt GLP-Fraktionspräsident Reto Ammann. Der Lotteriefonds sei auch mit den erzielten Veränderungen noch ausreichend gefüllt, «um hier das Kulturkonzept 2023–26 wie auch folgende Konzepte ohne Abstriche umzusetzen», ist Ammann überzeugt. Gleichzeitig werde der Lotteriefonds «sorgfältig und langsam auf ein gesundes Mass reduziert», so der Kantonsrat weiter.
«Bei der Motion war uns wichtig, mehr Mittel für den Sport zu generieren, ohne die Kultur zu schwächen»
Reto Ammann, GLP-Fraktionspräsident
Droht jetzt eine restriktivere Kulturförderung?
Während also das aktuelle Kulturgeschehen von der Millionenverschiebung nicht berührt ist, kann es gleichwohl Konsequenzen für die Zukunft haben. Wenn weniger Geld zur Verfügung steht, können grundsätzlich weniger Projekte umgesetzt werden. Ab wann das zu einem Problem der Kulturförderung werden könnte, ist derzeit nicht absehbar.
Der Regierungsrat weist in seiner Antwort auf die Motion darauf hin, dass jederzeit sichergestellt sein müsse, dass zugesagte Zuschüsse aus dem Lotteriefonds auch bezahlt werden können. Als Zahl nennt die Regierung insgesamt rund 40 Millionen Franken, die jeweils zu Beginn der vierjährigen Kulturkonzept-Periode verfügbar sein müssen.
Gelinge dies nicht, müsse man den Verteilschlüssel gegebenenfalls wieder verändern, das Kulturkonzept überarbeiten «oder es muss generell restriktiver gefördert werden», schreibt der Regierungsrat. Das wäre dann die schlechte Nachricht für die Kulturschaffenden. Denn restriktivere Kulturförderung bedeutet mehr Selektion und weniger Projekte erhalten eine Chance auf Lotteriefonds-Gelder.
In der Sitzung des Grossen Rates vom 16. August 2023 sprachen sich die meisten Votantinnen und Votanten für die Erhöhung der in den Sportfonds fliessenden Gelder und für die Erheblicherklärung der Motion aus. Lediglich die SP-, eine Mehrheit der Mitte/EVP- und eine Minderheit der FDP-Fraktion sahen keinen Handlungsbedarf.
Teilweise wurde die Erhöhung der jährlichen Einlagen um rund 1,5 Mio. Franken gefordert, teilweise jährliche Einlagen von mindestens 5 Mio. Franken und teilweise ein Verteilschlüssel von einem Drittel zugunsten des Sportfonds. Von diversen Seiten wurde betont, dass der Sport zusätzlich gefördert werden soll, ohne die Kulturförderung dadurch zu schmälern. Viele der Votantinnen und Votanten sahen allerdings den derzeit hohen Lotteriefondssaldo als problematisch an.
Bezüglich der Verwendung der zusätzlichen Mittel des Sportfonds ergab die Debatte der Motion ein uneinheitliches Bild: So war die Rede von Jugendförderung, Förderung des Breitensports, der Randsportarten oder des Spitzensports, von besserer finanzieller Unterstützung für Vereine und Veranstaltungen sowie der ehrenamtlichen Vereinsarbeit.
Weiter sorgte der Umstand, dass eine unabhängige Kulturstiftung einen Teil der Gelder des Lotteriefonds verwalte, die Gelder des Sportfonds dahingegen allesamt vom Sportamt bzw. vom Regierungsrat verwaltet würden, bei einigen Votantinnen und Votanten für Unverständnis. Zu der in der Motion erwähnten Verfallklausel gab es keine Äusserungen.
(Quelle: Antrag auf Erledigung durch Abschreibung)
Was der parlamentarische Druck bewirkt hat
Im Departement für Erziehung und Kultur (DEK) wird man deshalb aber noch nicht nervös. «Die Anpassung des Verteilschlüssels Kultur/Sport wurde vom Grossen Rat mit einer Motion gefordert. Der Regierungsrat hat entschieden, diesen Auftrag auf Verordnungsebene umzusetzen. Mit Blick auf den aktuellen Stand des Lotteriefonds (31.12.2024: Fr. 57’471’875) ist die mittelfristige Finanzierung im Bereich Kultur weiterhin gesichert», erklärt Philipp Kübler, Generalsekretär des DEK, auf Nachfrage von thurgaukultur.ch.
Damit hat sich die Regierung nun den Wünschen des Parlaments gebeugt. Denn: Noch 2023 schrieb der Regierungsrat als erste Antwort auf die Motion aus dem Grossen Rat: «Zusätzliche Gelder – wie in der Motion mit einer Verteilung der Mittel im Verhältnis von einem Drittel zu zwei Dritteln beantragt wird – sind derzeit nicht nötig. Mit dem Verteilschlüssel von 25 Prozent zu 75 Prozent wird die kantonale Sportförderung weiterhin über ausreichende finanzielle Mittel verfügen.» Diese Auffassung hat der parlamentarische Druck offenbar verändert. Dazu kommt: Sobald eine Motion durch das Parlament angenommen worden ist, muss die Regierung deren Auftrag in einer bestimmten Frist erfüllen.
Was die IG Kultur Ost zur Millionenverschiebung sagt
Bei der Sektion Thurgau der IG Kultur Ost, der Interessenvertretung der Kulturschaffenden in der Ostschweiz, verfolgt man die Debatte um die Neuverteilung der Gelder zwischen Kultur und Sport gespannt: «Auch wenn wir die Bedürfnisse des Sports anerkennen, zeigt sich einmal mehr, dass mit den zur Verfügung stehenden Geldern mehr möglich wäre für die Thurgauer Kultur», sagt Julian Fitze im Gespräch mit thurgaukultur.ch.
Angemessene Löhne, Honorare oder Pensen seien zum Beispiel noch immer die Ausnahme. Deshalb müsse die Kulturszene stärker in die Förderprozesse eingebunden werden: «Teilhabe verbessert Abläufe, gibt Impulse für neue Förderinstrumente und kreative Projekte und kann so zu einem breiteren und bereichernden kulturellen Leben im Kanton beitragen», ist Fitze überzeugt.
Für Reto Ammann hatte die Motion vor allem zwei Ziele: «Wir wollten einerseits die Rolle des Sports, der Gesundheit und Bewegung für die Gesellschaft in den Vordergrund rücken und mehr Gelder für gewachsene Bedürfnisse und Herausforderungen im Sport, insbesondere die Jugendförderung, generieren. Andererseits haben wir gesehen, wie sehr der Lotteriefonds in den vergangenen Jahren gewachsen ist. Somit ist sichergestellt, dass weiterhin genügend Mittel für Projekte oder Leistungserbringer auch mit neuem Verteilschlüssel 70:30 in den kommenden Jahren da sind», so der GLP-Politiker.
«Auch wenn wir die Bedürfnisse des Sports anerkennen, zeigt sich einmal mehr, dass mit den zur Verfügung stehenden Geldern mehr möglich wäre für die Thurgauer Kultur.»
Julian Fitze, IG Kultur Ost
Die Gefahr, zum Selbstbedienungsfonds zu werden
Das Problem daran aus seiner Sicht: «Je grösser solch ein Fonds wird, desto höher ist die Gefahr, dass der Staat zugreift, um ‹artfremde› Dinge zu finanzieren, die er eigentlich aus dem ordentlichen Staatshaushalt finanzieren müsste», so Ammann.
Diese Selbstbedienungsmentalität haben die Motionäre verhindern wollen. Während er mit dem grundsätzlichen Ziel zufrieden sei, bedauere er jedoch, dass der Regierungsrat keine Gesetzesänderung auf den Weg bringt, sondern die neue Verteilung der Gelder auf der Ebene von Verordnungen regeln will.
Weitere Änderungen sind nicht ausgeschlossen
Eine gesetzliche Regelung wäre die sicherere Variante gewesen. Dennoch seien er und seine Mitstreiter mit der Abschreibung der Motion nun einverstanden: «Das jetzige Ergebnis ist eine austarierte und flexible Lösung für die Kultur- und Sportförderung. Zumindest dann, wenn klar ist, dass mindestens 30 Prozent der Swisslos-Gelder dem Sport dauerhaft zufliessen», so Ammann. Und: «Sollte das Ertragsvolumen sinken oder neue Projekte entstehen, muss der Anteil rasch nach oben auf die 33 Prozent korrigiert werden können, um die effektive Förderung sicherzustellen.»
Genau deshalb hatte die Regierung für eine Änderung auf Verordnungsebene argumentiert. Damit könne man sich «die Trägheit und den Aufwand des Gesetzgebungsprozesses» sparen, so der Regierungsrat in seinem Antrag auf Erledigung der Motion durch Abschreibung.
Reto Ammann will weiterhin auf eine Verlässlichkeit pochen: «Die Regierung hat dem Parlament fest und mehrfach zugesichert, die neue Untergrenze von 30 Prozent langfristig einzuhalten. Wir bitten ausdrücklich darum, diese Zusicherung im Protokoll in den Materialien festzuhalten, damit künftige Exekutiven und Legislativen daran gebunden sind», so der Kantonsrat. Die Debatte über die Abschreibung der Motion findet bei der nächsten Sitzung des Grossen Rats am 22. Oktober in Weinfelden statt. Fast auf den Tag genau drei Jahre nach Einreichung der Motion.
Ursprünglich wollten die Motionäre noch mehr
Ursprünglich hatte die Motion «Thurgauer Sport- und Kulturförderung im Gleichschritt» sogar noch weitreichende Änderungen gefordert. Damals war von einem Verteilschlüssel von einem Drittel (Sportfonds) zu zwei Dritteln (Lotteriefonds) die Rede. Davon hat sich Reto Ammann nun verabschiedet.
Die neue Bezuschussung des Sports sei «substanziell und zweckmässig», so der Kantonsrat. Er bezweifelt, dass eine zusätzliche Erhöhung um weitere drei Prozentpunkte aktuell sinnvoll wäre. «Verschiedene Gespräche mit Sportorganisationen haben gezeigt, dass zunächst Strukturen und ergänzende Fördergefässe gezielt entwickelt werden müssen, bevor zusätzliche Mittel wirksam eingesetzt werden können. Das gilt übrigens für die Sport- und Kulturförderung gleichermassen.»
Swisslos, Gewinne und kantonale Fonds
Lotterien gab es in der Schweiz schon sehr lange und waren nicht reguliert. Unzählige lokale und regionale Lotterien führten mit der Zeit zu einem richtiggehenden Wildwuchs, Betrügereien und Unterschlagungen waren an der Tagesordnung. Also erliess der Bund im Jahr 1923 das Lotteriegesetz. Darin verbietet er grundsätzlich Lotterien – ausser, sie werden von den jeweiligen Kantonen für wohltätige und gemeinnützige Zwecke durchgeführt.
1937 gründeten die Kantone die Genossenschaft Interkantonale Landeslotterie (ILL). Die ILL sollte die Landesausstellung von 1939 mitfinanzieren. Daraus wurde dann die heutige Swisslos. Die Swisslos selbst darf keinen Gewinn machen, entsprechend fliessen aktuell 540 Millionen Franken in die verschiedenen kantonalen Lotterie- und Sportfonds, weitere gut 56 Millionen Franken gehen für die direkte Sportförderung an die Stiftung Sportförderung Schweiz.
Welcher Kanton wie viel Geld bekommt, hängt ab von Einwohnerzahl und Spielquote im jeweiligen Kanton. Der Thurgau erhielt 2024 22,9 Millionen Franken aus diesem Topf: Aktuelle Zahlen zu allen Kantonen gibt es hier.

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