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Corona: Das sind die neuen Einschränkungen

Corona: Das sind die neuen Einschränkungen
Der Bundesrat hat am 29. Oktober neue Regeln für die Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. | © Canva

Kein Lockdown, aber: Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen werden verboten, Discos müssen schliessen, eine Sperrstunde kommt und die Maskenpflicht wird ausgedehnt.

Die stark angestiegenen Corona-Infektionszahlen führen jetzt auch in der Schweiz bundesweit zu neuen Einschränkungen. In einer Medienkonferenz informiert der Bundesrat am Mittwochnachmittag über die neuen Massnahmen. Dazu zählen unter anderem: Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen werden verboten, Discos müssen schliessen, eine Sperrstunde kommt und die Maskenpflicht wird ausgedehnt.

Da die neuen Massnahmen bereits ab dem morgigen 29. Oktober gelten, bedeutet das im Thurgau zum Beispiel, dass der für Donnerstag geplante Auftritt des österreichischen Kabarettisten Josef Hader im Kreuzlingen abgesagt wird. „Uns bleibt leider nichts anderes übrig“, erklärte Festivalchef Micky Altdorf auf Nachfrage von thurgaukultur.ch 300 ZuschauerInnen hatten die Veranstalter für das Gastspiel von Hader erwartet. Veranstaltungen mit weniger als 50 BesucherInnen können vorerst weiter stattfinden.

Auftritt von Josef Hader in Kreuzlingen abgesagt

Weitere Regeln, die neu sind: Nun muss zum Beispiel auch in den Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben eine Maske getragen werden, wie zum Beispiel Läden, Veranstaltungsorte, Restaurants und Bars oder Wochen- und Weihnachtsmärkte. Eine Maskenpflicht gilt demnach auch in belebten Fussgängerbereichen und überall dort, wo der erforderliche Abstand im öffentlichen Raum nicht eingehalten werden kann.

Auch in Schulen ab der Sekundarstufe II gilt neu eine Maskenpflicht. Ebenso gilt eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz, es sei denn der Abstand zwischen den Arbeitsplätzen kann eingehalten werden.

Video: Die Medienkonferenz in voller Länge

Kulturelle Freizeitaktivitäten nur noch bis 15 Personen erlaubt

Wichtig noch für jede Vereinsarbeit: In Innenräumen sind sportliche und kulturelle Freizeitaktivitäten nur noch bis maximal 15 Personen erlaubt. Zumindest dann, wenn der Abstand eingehalten werden kann und Masken getragen werden. Im Freien muss nur der Abstand eingehalten werden. Kontaktsport ist verboten. Von den Regeln ausgenommen sind Kinder unter 16 Jahren.

Weil sich viele Ansteckungen im privaten Rahmen ereignen, wird zudem die Anzahl Personen für Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis im privaten Raum auf 10 eingeschränkt. Die neuen Massnahmen haben bislang kein Ablaufdatum. Man habe dies bewusst offen gehalten, sagte Bundesrat Alain Berset in der Medienkonferenz, um nicht in Zeitnot zu geraten. Sollten sich die Zahlen wieder bessern, könne man die Einschränkungen wieder zurückfahren, so Berset weiter.

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