von Michael Lünstroth・Redaktionsleiter, 21.12.2021
Covid-Hilfen bleiben bis Ende 2022

Der Bund verlängert die Unterstützungsmassnahmen für den Kultursektor bis Ende 2022. Danach wird die Erholungsphase für die Kultur erst langsam beginnen, sagt Suisseculture. (Lesedauer: ca. 1 Minute)
Das Rettungsnetz für die Kultur bleibt weiter gespannt: Der Bundesrat hat die Unterstützungsmassnahmen für den Kultur- und Veranstaltungssektor bis Ende 2022 verlängert. Das erklärte das Bundesamt für Kultur in einer Medienmitteilung vom 17. Dezember.
Damit folgt die Politik auch einer Empfehlung der Taskforce Culture. In einer von der Arbeitsgruppe in Auftrag gegebenen Umfrage im November hatten zwei Drittel der Kulturschaffenden und Kuklturunternehmen gesagt, dass sie mindestens bis Ende 2022 auf finanzielle Hilfen vom Staat angewiesen bleiben werden.
In der Ausgestaltung der verschiedenen Massnahmen zeichnen sich nun zwei Wege ab: Die Beiträge an die Transformationsprojekte sowie die Nothilfe an die Kulturschaffenden werden unabhängig von einem allfälligen Wegfall behördlicher Corona-Einschränkungen bis Ende 2022 ausgerichtet. Das heisst, bis Ende 2022 sind sie auf jeden Fall gesichert.
Ausfallentschädigungen sollen auslaufen
Etwas anders sieht es bei den Ausfallentschädigungen an Kulturunternehmen und Kulturschaffende sowie den Entschädigungen für Kulturvereine im Laienbereich aus. Dort laufen die Zahlungen nach einer möglichen Aufhebung aller staatlichen Corona-Massnahmen aus.
Das BAK nennt folgendes Beispiel: Bei einer Aufhebung aller staatlichen Massnahmen am 31. Mai 2022 könnte eine Ausfallentschädigung noch für den Zeitraum bis 31. August 2022 geltend gemacht werden. Mit dieser Regelung will der Bund den Kulturakteuren eine gewisse Anpassungsfrist gewähren.
Mit den Verlängerungen der Massnahmen ändern sich auch die einzelnen Einreichfristen für Gesuche. Suisseculture und Visarte haben das in einem Papier übersichtlich zusammengefasst.
„Die Kultur- und Eventbranche wird für die Erholung nach der Pandemie noch mindestens ein bis zwei Jahre nach Ende staatlicher Einschränkungen benötigen.“
Suisseculture in einer Medienmitteilung
Suisseculture, der Dachverband der professionellen Kulturschaffenden der Schweiz, begrüsst die Verlängerung der Massnahmen in einer Medienmitteilung ausdrücklich.
Darin weist der Verband aber auch daraufhin, dass mit einem etwaigen Ende aller staatlichen Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie, die Erholung der Kulturbranche noch längst nicht abgeschlossen sein wird. „Die Kultur- und Eventbranche wird für die Erholung nach der Pandemie noch mindestens ein bis zwei Jahre nach Ende staatlicher Einschränkungen benötigen. Der Staat – Bund, Kantone und Gemeinden – muss seine Verantwortung wahrnehmen, den verfassungsmässigen Auftrag zum Schutz der kulturellen Vielfalt zu erfüllen“, mahnt Suisseculture.

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