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von Bettina Schnerr, 27.08.2021

Die Schattenseite der Kultur

Die Schattenseite der Kultur
Tiefe Einkommen, diverse Einkommensquellen, schwankende Arbeitsvolumen und am Ende nicht mal sozial abgesichert fürs Alter. So präsentiert sich die Situation für Kulturschaffende gemäss Studie. | © Unsplash, Melissa Walker Horn

Zum dritten Mal untersuchte eine Studie von Suisseculture Sociale die Einkommenssituation der Kulturschaffenden in der Schweiz. Die Resultate sind ernüchternd. Rund zwei Drittel verdienen 40‘000 Franken oder weniger, ganz unabhängig von Corona. Als wäre das nicht genug, wurde die Situation in den letzten Jahren sogar schlechter.

Erste Umfragen zur Einkommenssituation und zur sozialen Absicherung der Schweizer Kulturschaffenden gab es bereits in den Jahren 2006 und 2016, in Auftrag gegeben vom Verein Suisseculture Sociale. Dieser betreut den Sozialfonds für die Unterstützung von professionellen Kulturschaffenden in sozialen und wirtschaftlichen Notlagen. Die Studien legten offen, dass die soziale Absicherung grosse Lücken aufweist.

Die von Suisseculture Sociale neu erhobenen Zahlen von 2020 zeigen nun sogar eine Verschärfung: Die Einkommenssituation hat sich noch einmal substanziell verschlechtert — und Corona hat damit nichts zu tun. Die ohnehin tiefe Schallgrenze eines Gesamteinkommens von 40'000 Franken pro Jahr und weniger erwirtschaften fast zwei Drittel aller Kulturschaffenden. Vor vier Jahren war es nur die Hälfte. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 45 Stunden zeigt, dass die niedrigen Einkommen trotz voller Arbeitsleistung auftreten. Zum Vergleich: Der Schweizer Durchschnittslohn von Angestellten in Vollzeit beträgt etwa doppelt so viel.

 

Knapp zwei Drittel aller Kunstschaffenden erzielen Jahreseinkommen von unter 40‘000 Franken. Erst oberhalb von 40‘000 Franken sieht sich knapp die Hälfte der Kunstschaffenden in der Lage, ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können; der grössere Anteil sieht diese Möglichkeit erst bei Einkommen über 60‘000 Franken.

Beginn einer Spurensuche

Die prekäre Einkommenssituation in der Kulturbranche ist nichts Neues. Der Bund begann deshalb vor etwa 20 Jahren mit punktuellen Massnahmen, um potentielle Rentenlücken mit auf Kulturschaffende spezialisierten Pensionskassen aufzufangen. Der Gedanke dahinter: Sind später weniger Kulturschaffende auf Ergänzungsleistungen angewiesen, spart der Staat.

Nun zeigt sich, dass sich daraus praktisch keine Verbesserungen ergeben haben. „In den meisten Fällen können schlicht zu wenig Beiträge einbezahlt werden, um eine Altersvorsorge aufbauen zu können, die den Namen verdient,“ bilanziert Etrit Hasler, Geschäftsführer von Suisseculture Sociale. „Die meisten Kulturschaffenden, die Beiträge leisten können, benötigen später Ergänzungsleistungen.“ Dazu kommt: Nur 69% der Selbstständigen zahlen vollständig Beiträge an die AHV. Auch bei den Unselbstständigen liegt der Anteil nur bei 86%. Auf die Gründe dafür kommen wir gleich noch zurück.

„In den meisten Fällen können schlicht zu wenig Beiträge einbezahlt werden, um eine Altersvorsorge aufbauen zu können, die den Namen verdient.“

Etrit Hasler, Geschäftsführer Suisseculture Sociale

Suisseculture Sociale hat sich schon länger zum Ziel gesetzt, die soziale Sicherheit im Kulturbereich zu verbessern und dafür braucht es als Grundlage Zahlen. Zahlen, die vom Staat bisher trotz regelmässiger Anfragen der Verbände nicht in der nötigen Qualität erhoben werden — hier liegt einer der Gründe dafür, dass bisherige Initiativen nicht richtig gegriffen haben oder falsch konzipiert waren.

Statistik mit Hindernissen

Das Bundesamt für Statistik BfS weist in der Lohnstrukturerhebung bei Kulturschaffenden einen monatlichen Bruttolohn von 6‘700 Franken aus, also einen Jahreslohn von rund 80‘000 Franken. „Daraus entstand das Bild von Selbständigerwerbenden, die immer genug verdienen,“ sagt Nicole Pfister Fetz, Präsidentin von Suisseculture Sociale. „Doch das Bild hält der heutigen Realität längst nicht mehr Stand.“ In der aktuellen Umfrage erzielen den genannten Betrag gerade einmal sieben Prozent aller Befragten. Die Ursache steht im Kleingedruckten: Das Amt erhebt Daten von Betrieben ab 3 Beschäftigten. Der grösste Teil der Kulturschaffenden aber sind Einzelunternehmerinnen und -unternehmer und fallen so aus dem statistischen Raster. Weitere Probleme bei den behördlichen Statistiken sind beispielsweise die Integration von Wirtschaftszweigen wie Werbung und Architektur, oder die Zuordnung von Personen ohne Kulturberuf im Kultursektor (letztere machen rund ein Drittel der Kulturschaffenden nach BfS-Definition aus, wie z.B. Buchhalterinnen und Buchhalter in einem Theater).

 

Die Kunstschaffenden der Schweiz arbeiten mehrheitlich als Selbständige und etwa ein Viertel kombiniert selbständige mit unselbständiger Arbeit. Die meisten dieser hybrid arbeitenden Personen stammt aus der Musikbranche (rund ein Drittel).

 

Auch die untypischen Beschäftigungsformen schaffen Schwierigkeiten. Der Staat unterscheidet klassisch nach selbständig und unselbständig. Viele Kulturschaffende arbeiten aber kombiniert selbständig und unselbständig, oder haben mehrere und wechselnde Anstellungen, befristete Verträge und niedrige Pensen. „In der Kultur können in bestimmten Bereichen gut und gerne ein Dutzend Arbeitgeber pro Jahr zusammenkommen,“ weiss Etrit Hasler. Der Begriff dafür ist „freischaffend“ und es gibt zahlreiche Menschen, die darunter fallen: Bei den Gesuchstellerinnen und Gesuchstellern zur Corona-Nothilfe war das etwa ein Drittel der Menschen. „Es braucht unbedingt besseres Datenmaterial, wie es in anderen Ländern bereits Standard ist,“ fordert Pfister Fetz deshalb nachdrücklich. Sicher sind die breiten Berufsbilder nicht so einfach zu erfassen. Trotzdem: „Verlässliche Daten sind die wichtigste Grundlage für wirkungsvolle Reformen.“

„In der Kultur können in bestimmten Bereichen gut und gerne ein Dutzend Arbeitgeber pro Jahr zusammenkommen.“

Etrit Hasler, Geschäftsführer Suisseculture Sociale

Einsparungen verschärften die Situation

Für die Verschlechterung der letzten Jahre gibt noch dazu es einige handfeste Gründe, wie der bildende Künstler Alex Meszmer (auch Geschäftsleiter vom Dachverband Suisseculture) beobachtet: „In der Kulturförderung wurde nach der Finanzkrise auf diversen Ebene immer wieder der Rotstift angesetzt.“ Honorare müssen in der Regel als erstes dran glauben, und das, so Meszmer, spiegle die Studie von 2016 schon wider. „Ein anderes Beispiel sind Preisausschreibungen wie die Swiss Art Awards, die massiv zusammengestrichen wurden.“ Der vermeintlich kleine Schritt bedeutet in der Praxis, dass nur noch ein Bruchteil der Teilnehmenden auf Preisgelder und Aufmerksamkeit hoffen darf. Auf Kantonsebene wurden Kulturetats gekürzt, mit denen zum Beispiel Werke lokaler Künstlerinnen und Künstler angeschafft wurden.

„In der Kulturförderung wurde nach der Finanzkrise auf diversen Ebene immer wieder der Rotstift angesetzt.“

Alex Meszmer, Geschäftsleiter Suisseculture

„Nicht zu unterschätzen sind EU-Programme,“ ergänzt Meszmer. „An denen konnte die Schweizer Kultur bisher nicht partizipieren, denn viele liegen aufgrund nationaler Abstimmungen und den nun folgenden Verhandlungen auf Eis.“

 

Die Einkommensquellen zeigen, wie verbreitet hybride Arbeitsformen sind: In jeder Gruppe werden Einkommen aus verschiedenen Arbeitsformen erzielt.

Unpassende Abrechnungsverfahren passend machen

Die Studienmacher betonen mit Nachdruck, dass nicht erfolgte AHV-Einzahlungen nichts mit Schwarzarbeit im Kultursektor zu tun haben, sondern in staatlichen Abrechnungsverfahren begründet sind. Daran ändern auch spezialisierte Pensionskassen nichts. Nur kleine Beiträge einzahlen zu können ist nur eines der Probleme. Das andere ist, dass die Kassen auf Personen mit häufig wechselnden Arbeitgebern und/oder Kleinstpensen nicht ausgerichtet sind. Dass der Bund Kulturschaffende nicht angemessen auffangen kann, ist hausgemacht. „Das Schweizer Sozialsystem basiert auf veralteten Verhältnissen,“ sagt Etrit Hasler.

Daraus leitet die Studie eine wichtige Handlungsempfehlung ab: eine AHV-Reform und eine Anpassung der Ausgleichskassen. „Es gibt einige Ansätze, hybride Arbeitsformen besser berücksichtigen zu können,“ weiss Pfister Fetz. „Da viele Kunstschaffende die Eintrittsschwelle von 21‘300 Franken bei den Pensionskassen nicht erreichen, wäre eine obligatorische Abgabe auch für Kleinsteinkommen ab dem ersten Franken sinnvoll.“ Weitere Überlegungen sind unter anderem die Möglichkeit zu rückwirkenden Einzahlungen bei der AHV oder die Möglichkeit, selbständiges Einkommen in der zweiten Säule rentenbildend zu machen. Auch Modelle wie die Portage Salarial könnten eine Lösung sein, in der Trägergesellschaften automatisch die Sozialabgaben aus Honorarzahlungen abrechnen, ohne dass Selbständige ihren Status verlieren.

 

Unabhängig von ihrer Beschäftigungsform erleben Kunstschaffende monatlich grössere Schwankungen in ihrem Arbeitsvolumen, unabhängig von saisonalen Schwankungen. Die Ursache sind in der Regel projektbezogen (überdurchschnittlich viel Arbeit in kurzer Zeit), was in der Umfrage besonders in den Sparten Literatur und Theater hervorgehoben wurde.

Veranstaltende in die Pflicht nehmen

Ein ausgesprochen wirksamer Hebel sind Honorarrichtlinien. Dass diese langjährige Forderung der Kulturschaffenden inzwischen ernst genommen wird, liest sich am Beschluss der Kulturbotschaft im Herbst 2020 ab. Damit verknüpft sind Richtlinien für Mindest- oder Richthonorare als explizite Bedingung für Kulturförderung auf Bundesebene. Der Bund vereint allerdings nur rund 10 Prozent der Fördergelder, der Rest unterliegt Kantonen und Gemeinden, die sich bei verbindlichen Honorarrichtlinien noch zieren. Das Ziel ist nun, den Bundesstandard flächig umzusetzen, um Honorardumping umfassend einzudämmen.

Wie wichtig dieser Hebel ist, verdeutlicht Hasler: „Es kann nicht sein, dass selbst bei Kulturveranstaltungen Catering, Grafik und Technik regulär honoriert werden, während involvierte Künstlerinnen und Künstler manchmal mit Stundenlöhnen von unter zehn Franken abgespeist werden.“ Einige Gemeinden achten bereits heute darauf, zu welchen Konditionen engagiert wird, doch eine wirksame Handhabe gegen Lohndumping fehle.

Eine weitere Empfehlung ist die Verknüpfung von öffentlichen Fördergeldern an die Bedingung, dass Kulturschaffende Sozialversicherungsbeiträge entrichten müssen (und damit verbunden auch Förderstellen einen Beitrag leisten). Zugleich sollen vereinfachte Abrechnungsverfahren den Veranstalterinnen und Veranstaltern erleichtern, fällige Beträge zu entrichten. Zum Teil muss hier noch herausgefunden werden, mit welchen praktischen Herausforderungen Veranstaltende und Arbeitgebende bei Ausgleichskassen überhaupt konfrontiert sind.

„Es kann nicht sein, dass selbst bei Kulturveranstaltungen Catering, Grafik und Technik regulär honoriert werden, während involvierte Künstlerinnen und Künstler manchmal mit Stundenlöhnen von unter zehn Franken abgespeist werden.“

Etrit Hasler, Geschäftsführer Suisseculture Sociale

Änderungen helfen nicht nur der Kultur

Die Studie formuliert einen entscheidenden Aspekt sehr explizit: Mit den Reformen ist keineswegs nur der Kulturbranche gedient. Auch in anderen Branchen treten immer mehr hybride Arbeitsformen auf, wie Corona zeigte — darunter Digitalbranche, Plattformökonomie, Gastronomie und Gesundheitswesen. Neue Lösungen für die soziale Absicherung von der Altersvorsorge bis zum Leistungsbezug werden also bereits kurz- bis mittelfristig gesamtwirtschaftlich in weitaus grösserem Umfang nötig. Die Umfrage zeigt, dass es erst ab einem Jahreseinkommen von etwa 60‘000 Franken möglich ist, Rücklagen zum Auffangen von Einkommensschwankungen aufbauen zu können. Das ist auch die Schallgrenze, um im Alltag gut über die Runden zu kommen und damit auch, sich sozial vernünftig absichern zu können.

„Verlässliche Daten sind die wichtigste Grundlage für wirkungsvolle Reformen.“

Nicole Pfister Fetz, Präsidentin von Suisseculture Sociale

Eine Auswertung nach Sparten zeigt, dass die Arbeitsformen je nach Sparte sehr stark variieren. Auffallend ist der sehr hohe Selbständigenanteil in Literatur, Fotografie und bildender Kunst, während Theater und Tanz vergleichsweise hohe Quoten an Festanstellungen bieten.

 

„Die Kulturbranche kennt hybride und prekäre Arbeitsbedingungen schon länger und verfügt über einen grossen Erfahrungsschatz,“ sagt Alex Meszmer. „Auf dieser Basis lässt sich viel Knowhow für die Weichenstellungen anzapfen.“ Die Kultur fungiert bei Reformen als Pilotbranche sowohl im grossen Ganzen als auch bei Detailfragen.

Eine Frage der Zeit und der Wertschätzung

Ob das Sozialsystem der Schweiz den Herausforderungen der Zukunft gerecht werden kann, wird sich daher wohl zuallererst am Beispiel der Kultur zeigen. Ein Prozess, der durch die Abläufe auf Entscheidebene eng mit dem politischen Willen verknüpft ist: So dringend nötig das alles ist, wird es auch so zügig gehen, wie es nötig ist? „Eine AHV-Revision würde, selbst wenn es schnell geht, mindestens zehn Jahre in Anspruch nehmen,“ schätzt Etrit Hasler. „Eher länger.“

Den weitaus effizienteren Hebel sieht Hasler daher in der Honorarfrage, die schneller lösbar wäre und einen sehr unmittelbaren Effekt hätte. „Von einer angemessenen Honorierung profitieren Kunstschaffende praktisch sofort, weil sie tatsächlich besser für ihre soziale Absicherung sorgen können — auch, wenn die AHV noch nicht umstrukturiert ist.“ Es fehle allerdings noch das grundlegende Bewusstsein, was Kunst wert sei. Viel zu häufig werde von Kunstschaffenden noch Gratisarbeit verlangt, die bei anderen Branchen bezahlt wird (wie zum Beispiel Vorbereitungszeit). Oder Arbeit soll mit dem fadenscheinigen Hinweis auf die „Werbewirkung“ gar ganz unbezahlt geleistet werden. Die Studie untermauert diesen Eindruck deutlich und es ist zu hoffen, dass davon ausgehend die nächste Studie in dieser Hinsicht erste Verbesserungen zeigen kann.

Soziale Absicherung von Kulturschaffenden

Die Studie initiierten Suisseculture Sociale und die Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia. Durchgeführt wurde sie vom Forschungsbüro Ecoplan.

 

Die komplette Studie kann hier eingesehen werden, mit einer detaillierten Auswertung und allen Handlungsempfehlungen aus den drei Ebenen:

-        Information und Beratung

-        Bedingungen an Fördermittel

-        Neue Lösungen bei Sozialversicherungen – Kulturbranche als Pilotbranche

 

 

 

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