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Fast 100 000 Franken für Kultur

Fast 100 000 Franken für Kultur
Entspannte Stimmung: Das Festival Out in the Green Garden kehrt in diesem Jahr in den Murg-Auen-Park zurück. Auch dank Geldern aus dem Lotteriefonds kann das Festival stattfinden. Das Bild zeigt eine Szene vom Festival 2016. | © Out in the Green Garden

Zahlreiche Projekte werden auch in den kommenden Monaten wieder über Gelder aus dem Lotteriefonds unterstützt. Die grössten Summen gehen an das Festival Out in Green Garden und die Ausstellung „Heimspiel“

In den vergangenen Tagen haben viele Kulturschaffende erfreuliche Post vom Thurgauer Kulturamt bekommen. Darin wurden ihnen Gelder aus dem Lotteriefonds zugesprochen. Insgesamt wurden im Mai 2018 fast 100 000 Franken vergeben. Davon gehen alleine 25 800 Franken an die Kunst-Ausstellung „Heimspiel“, die von Dezember 2018 bis Februar 2019 in St. Gallen, Vaduz, Appenzell und Dornbirn zu sehen sein wird. Das triennal durchgeführte Ausstellungsformat «Heimspiel» findet seit vielen Jahren grossen Zuspruch bei Kunstschaffenden und Besuchenden. Der Gedanke der Vernetzung und Präsentation des aktuellen, zeitgenössischen Kunstschaffens über die Ländergrenzen hinaus steht dabei im Vordergrund. Teilnehmen können Künstlerinnen und Künstler aus den Kantonen Appenzell Ausserrhoden und Innerrhoden, Glarus, St.Gallen, Thurgau und aus dem Fürstentum Liechtenstein und Vorarlberg. Bewerbungen nimmt das St. Galler Amt für Kultur noch bis am 30. Juni 2018 entgegen.

Freuen dürften sich auch die Veranstalter des Out in the Green Garden Festivals in Frauenfeld. Sie erhalten 15 000 Franken aus dem Topf des Lotteriefonds für ihr Festival, das in diesem Jahr vom 10. bis 12. August in Frauenfeld stattfindet. Nach langen Diskussionen im vergangenen Jahr läuft das OITGG in diesem Jahr auch wieder im Murg-Auen-Park. Der Fokus des Festivals liegt „auf einem breiten, nicht am Mainstream orientierten Kulturprogramm für alle und umfasst Konzerte, Poetry Slams, Jamsessions, Live-Painting, Parties und vieles mehr.“, heisst es auf der Internetseite des OITTG. Tagsüber bespielen Bands und Künstler den Park. Es soll zudem einen kleinen Flohmarkt, eine Jurte für Jamsessions, Live-Kunst, einen Chill-Out-Bereich am Fluss, ein Sonntagsprogramm für Familien mit Kindern und noch viel mehr. Das OITTG funktioniert auf Spendenbasis, das heisst, die Besucher zahlen beim Eintritt so viel sie für angemessen halten. Beginn ist am Freitag um 16 Uhr, Ende am Sonntag gegen 22 Uhr.

Geld geht auch an Archäologen, einen Chor und Musikvereine

Weiteres Geld aus dem Lotteriefonds gehen unter anderem an archäologische Untersuchungen (geplant für Herbst 2018) auf fossile Säugetiere im Chräzerentobel nördlich von Thundorf (13 000 Franken), Konzerte des Sirnacher Chores Cantores Corde in Weinfelden und Romanshorn im Oktober 2018 (10 000 Franken), die Teil-Neuinstrumentierung des Musikvereins Thurtal (6510 Franken), Unterstützung der Stiftung trigon-film für 2018 (4878 Franken) und das Musiklager des Jugendblasorchesters der Jugendmusikschule Arbon-Horn 2018 in Tschechien mit anschliessend fünf Konzerten im Thurgau (3000 Franken). 

Wer über die Vergabe der Gelder entscheidet

Aus dem Lotteriefonds werden Beiträge an kulturelle und gemeinnützige Projekte, Investitionsbeiträge für technische Infrastrukturen in öffentlich zugänglichen Veranstaltungsräumen sowie Leistungsvereinbarungen mit kulturellen Trägerschaften finanziert. Der Lotteriefonds wird alimentiert aus dem jährlichen Gewinnanteil des interkantonalen Konkordats Swisslos. Ab Beiträgen von mehr als 200 000 Franken ist die Stellungnahme der Kulturkommission einzuholen. Für alles darunter gilt: Das Kulturamt entscheidet gestützt auf Stellungnahmen von Fachreferentinnen und Fachreferenten über Beiträge bis zu 10 000 Franken, die Chefin des Departementes für Erziehung und Kultur bis 20 000 Franken und der Regierungsrat des Kantons Thurgau über Beiträge über 20 000 Franken (siehe Merkblatt unten).

 

Seit 2017 gibt es neue Regeln für die Vergabe. Neu ist unter anderem, dass der Regierungsrat über die Entnahme aus dem Lotteriefonds von einmalig bis 3 Millionen Franken und über die Gewährung von neuen, jährlich wiederkehrenden Beiträgen bis zu 1 Million Franken entscheiden kann. Alles was darüber hinaus geht, liegt dann in der Entscheidung des Kantonsparlaments, also dem Grossen Rat. In diesem Fällen sind dann auch Volksentscheide möglich. 

 

Von 2016 bis 2018 werden rund 9,7 Millionen Franken aus dem Lotteriefonds an ganz verschiedene Projekte gezahlt. Kulturelle Projekte machen hier den Grossteil aus, sie erhalten (inklusive der Gelder an die Kulturstiftung) laut Kulturkonzept des Kantons 6,7 Millionen Franken in diesen drei Jahren. 

 

Weitere Entscheider: Neben dem Kulturamt können auch die Kulturstiftung des Kantons Thurgau sowie die Kulturpools in den verschiedenen Regionen Gelder aus dem Lotteriefonds zusprechen.

 

Weiterlesen:

Das komplette Kulturkonzept zum Nachlesen gibt es hier:
https://kulturamt.tg.ch/public/upload/assets/36327/Kulturkonzept.pdf  

 

Das Merkblatt für Gesuche an den Lotteriefonds gibt es hier:
https://kulturamt.tg.ch/public/upload/assets/36317/2015_Merkblatt_Lotteriefonds.pdf  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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