von Michael Lünstroth・Redaktionsleiter, 26.02.2026
Jetzt sind die Sparpläne auf dem Tisch

Kein Geld mehr fürs Theater St.Gallen, Eintrittspreise in allen kantonalen Museen und Eltern sollen mehr für Musikschulen zahlen: Das bedeuten die Sparvorschläge der externen Expert:innen für die Kultur im Thurgau. (Lesedauer: ca. 4 Minuten)
Darauf haben viele gespannt gewartet: Die vor fast einem Jahr gestartete Suche nach Sparmöglichkeiten im kantonalen Haushalt, ist an ein erstes Ziel gekommen. Externe Expert:innen des Instituts für Verwaltungs-Management der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) haben im Auftrag des Regierungsrats zusammen mit dem Projektpartner publicXdata 50 Vorschläge erarbeitet. Diese sollen die öffentliche Hand entlasten.
Einige zielen auf den vollständigen Verzicht bestimmter kantonaler Leistungen oder Aufgaben ab, andere auf die Reduktion des Umfangs oder der Qualität bestehender Angebote.
Insgesamt würde das Paket den Finanzhaushalt des Kantons Thurgau ab 2028 jährlich um rund 76,5 Millionen Franken entlasten. Ab 2029 sei mit der Umsetzung der Massnahmen voraussichtlich eine Entlastung von 87,1 Millionen Franken möglich. Im Jahr darauf könnte sie auf 90,2 Millionen Franken steigen, schreiben die Wissenschaftler:innen in ihrem Bericht.
Zum Thema gibt es einen weiteren Beitrag. «50 Ideen. Und eine unausgesprochene Frage. Das Sparpapier der externen Finanzexpert:innen zeigt: Wir sind gut darin, unsere Welt technisch zu vermessen. Aber Zahlen alleine sagen nichts über gesellschaftliche Werte. Ein Kommentar.» Den ganzen Text gibt es hier.
Eltern sollen mehr Geld zahlen für Musikschulen
Die jetzt vorgelegten Ideen betreffen sämtliche Bereiche und Ämter des Kantons. Würden alle Massnahmen umgesetzt, hätte dies massive Einschnitte zur Folge. Auch für die Kultur im Thurgau. Von den insgesamt 50 Sparvorschlägen betreffen einige direkt die Kultur, andere eher indirekt.
Der grösste Kulturposten in der Sparliste dürfte hart umkämpft werden. Denn: Die Wissenschaftler:innen schlagen vor, die Finanzierung der Musikschulen zu kürzen. Stattdessen sollen die Eltern künftig höhere Beiträge für den Musikunterricht ihrer Kinder bezahlen. So liessen sich laut Gutachten ab 2028 auf Staatsseite insgesamt 3,2 Millionen Franken einsparen.
Zur Begründung heisst es in dem Gutachten: «Hintergrund ist, dass die aktuelle Finanzierung durch den Kanton im Vergleich zu anderen Kantonen auf der grosszügigen Seite ist. Gemäss einer Erhebung des Verbands Musikschulen Schweiz aus dem Jahr 2025 gibt es einige Kantone mit einem niedrigeren Beitrag an die Betriebskosten (bspw.: Graubünden 30 Prozent, Schaffhausen 27,5 Prozent, Zürich 10 Prozent). Gleichzeitig gibt es aber auch Kantone, die die Musikschule als Gemeindeaufgabe ansehen und keine Kantonsbeiträge dafür leisten (bspw. Basel-Landschaft).»
Schon jetzt zahlen Eltern hier mehr als in anderen Kantonen
Tatsächlich zeigt die Statistik des Verbands Musikschulen Schweiz: Im Thurgau finanziert der Kanton den Musikunterricht mit einem Anteil von 43 Prozent. Dieselbe Statistik zeigt aber auch: Es gibt etliche Kantone, die mehr für die Musikschulen zahlen als der Thurgau. Gleichzeitig macht das Schulgeld der Eltern hier 40 Prozent aus. Damit liegt der Elternanteil höher als in den meisten anderen Kantonen.
Zudem: Eine solche Änderung der Musikschulfinanzierung ist nicht einfach so möglich. Dafür bräuchte es eine Gesetzesänderung im Volksschulgesetz. Dort sind die Beiträge des Kantons an die 15 Musikschulen im Thurgau festgeschrieben.
Kein Geld mehr fürs Theater St. Gallen?
Die zweitgrösste Kulturposition betrifft dabei eine Einrichtung, die gar nicht im Thurgau heimisch ist – das Theater St.Gallen. Bislang erhält das Haus über den Kulturlastenausgleich 1,6 Millionen Franken im Jahr. Viele Thurgauerinnen und Thurgauer gehen regelmässig zu Aufführungen nach St.Gallen. Vor allem auch, weil es im Kanton Thurgau kein Haus in der Grösse mit Konzerten, Musiktheater, Schauspiel und Tanz gibt. Genau deshalb wird der Beitrag an das renommierte Haus im Nachbarkanton überwiesen.
Die Gutachter:innen der ZHAW argumentieren hier allerdings, dass der Kulturlastenausgleich «keine gesetzliche Pflicht ist, sondern auf einer freiwilligen Vereinbarung zwischen den beteiligten Kantonen beruht. Damit besteht ein Handlungsspielraum, den der Kanton Thurgau nutzen kann, um seine Ausgaben zu reduzieren.» Geregelt ist der Kulturlastenausgleich über einen Regierungsratsbeschluss. Das bedeutet: Der Kanton ist rechtlich nicht dauerhaft gebunden. Unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 18 Monaten kann die Vereinbarung gekündigt werden.
Kosten bald alle kantonalen Museen Eintritt?
Nicht um Einsparungen, sondern um Mehreinnahmen geht es bei der Idee, die sich hinter dem Kürzel E2 verbirgt: Alle kantonalen Museen, die bislang keinen Eintritt erheben, sollen nun Tickets an ihre Besucher:innen
Ähnlich wie bei den Musikschulen sollen sich also auch hier künftig die Nutzer:innen stärker an der Finanzierung des Angebots beteiligen. Betroffen wären davon das Historische Museum Thurgau, das Naturmuseum Thurgau, sowie das Museum für Archäologie. Alle anderen kantonalen Museen kosten bereits heute Eintritt.
Hierzu halten die Expert:innen fest: «Gewisse Thurgauer Museen verzichten auf das Erheben von Eintrittspreisen. Da diese Museen defizitär sind, sollte überall ein angemessener Eintrittspreis erhoben werden, um einen Kostendeckungsbeitrag zu leisten. Dies würde zu ungefähr 50'000 Franken jährlichen Mehreinnahmen führen», heisst es in dem Schlussbericht der ZHAW. Auf welcher Grundlage diese Summe berechnet wurde, ist dem Bericht nicht zu entnehmen.
Napoleonmuseum soll kürzere Öffnungszeiten bekommen
Das Napoleonmuseum auf dem Arenenberg verlangt bereits Eintritt, könnte aber künftig weniger zugänglich sein. Die externen Berater:innen schlagen hier eine Reduktion der Öffnungszeiten vor. Eine komplette Schliessung sei aufgrund des historischen Schenkungsvertrags zwar nicht möglich, aber da das Museum nicht kostendeckend arbeite, «sollen die Öffnungszeiten dauerhaft an die Nachfrage angepasst werden (z.B. saisonal), was zu einem geringeren Personalbedarf und folglich einer Kosteneinsparung von schätzungsweise 250'000 Franken führt», heisst es in dem Bericht.
Dabei hat das Museum bereits jetzt saisonal gestaffelte Öffnungszeiten: Von April bis September täglich zwischen 10 und 17 Uhr, von Oktober bis März ist das Haus nur von Dienstag bis Sonntag geöffnet, und zwischen Weihnachten und Anfang Februar bleibt das Museum komplett geschlossen. Wie das neu geregelt werden könnte, notieren die Wissenschaftler:innen nicht.
Tourismus und Bildung sind ebenso betroffen
Neben diesen direkten Folgen gibt es im Papier der ZHAW auch Punkte, die die Kultur und Kreativwirtschaft indirekt betreffen könnten. So zum Beispiel eine vorgeschlagene Kürzung der Tourismusförderung um 50 Prozent (könnte Auswirkungen auf kulturnahen Tourismus und Standortmarketing haben), die Aufgabe der Mediamatikerausbildung (betrifft einen Medienberuf an der Schnittstelle von Kreativwirtschaft und Digitalem) oder auch eine Reduktion der Beiträge an Thurgauer An-Institute der Universität Konstanz. Ein An-Institut ist eine rechtlich selbstständige Forschungseinrichtung, die eng mit einer Hochschule verbunden ist, aber nicht zu deren direkter Verwaltungsstruktur gehört.
Konkret könnte hier auf die Neuausrichtung und Neubesetzung der Leitung des Thurgauer Wirtschaftsinstituts (TWI) verzichtet werden. Dies könne Einsparungen in Höhe von 400'000 Franken erzielen. Zur Begründung schreiben die Wissenschaftler:innen: «Hintergrund ist, dass die Finanzierung von Forschung und Wissenschaft keine klassische Kantonsaufgabe darstellt und der Kanton Thurgau im Vergleich zu anderen Kantonen ein überdurchschnittlich grosses Portfolio an geförderten Instituten unterhält.»
Auch die Denkmalpflege könnte von den Sparmassnahmen betroffen sein. Laut Bericht soll eine Kostenbremse eingeführt werden, da «die Aufwände des Amts für Denkmalpflege im Verhältnis zur Anzahl ausbezahlter Gesuche von 2018 bis 2024 um rund 35 Prozent gestiegen sind», argumentieren die Berater:innen.
Welche Ideen umgesetzt werden, bleibt offen
Was aus den nun vorgelegten Ideen jetzt wird, ist offen. Während die externen Berater:innen auf eine möglichst vollständige Umsetzung ihrer Vorschläge drängen, haben Kantonsrät:innen verschiedener Fraktionen gegenüber der Thurgauer Zeitung bereits erklärt, dass das gesamte Papier in der vorliegenden Form keine parlamentarische Mehrheit finden wird. Der Regierungsrat hat noch keine eindeutige Haltung zu den Vorschlägen eingenommen. In einer eigenen Medienmitteilung erklärt er: «Der Regierungsrat hat den Schlussbericht zur Kenntnis genommen und entschieden, ihn ohne Änderungen in eine dreimonatige interne und externe Vernehmlassung zu geben.»
Das bedeutet: Alle betroffenen Ämter der Verwaltung können sich nun zu den Sparvorschlägen äussern. Zusätzlich haben bis zum 19. Mai interessierte Kreise die Möglichkeit, sich an der Meinungsbildung und Entscheidfindung des Kantons zu beteiligen. Nach der Vernehmlassung will der Regierungsrat demnach die Rückmeldungen auswerten und das weitere Vorgehen festlegen. Dazu gehöre auch «die Erarbeitung des Budgets 2027, allfällige Verordnungsanpassungen, die in der Kompetenz des Regierungsrates liegen, oder die Ausarbeitung einer Botschaft an den Grossen Rat als Gesamtpaket», heisst es weiter.

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