von Michael Lünstroth・Redaktionsleiter, 19.10.2020
Mehr Maske wagen
Im Kampf gegen die Corona-Pandemie haben Bund und Kanton neue Regeln erlassen. Neben einer schweizweit einheitlichen Maskenpflicht stehen jetzt auch private Veranstaltungen stärker unter Kontrolle.
In einer Sondersitzung am Sonntag hat der Bundesrat neue, schweizweit gültige Massnahmen gegen den Anstieg der Infektionen mit dem Coronavirus ergriffen. Dazu zählt im Wesentlichen, dass Versammlungen von mehr als 15 Personen im öffentlichen Raum verboten sind, sowie eine Maskenpflicht für öffentlich zugängliche Innenräume wie Geschäfte, Einkaufszentren, Museen, Bibliotheken, Kinos, Theatern und Konzertlokale. Diese Maskenpflicht gilt auch in allen Bahnhöfen, Flughäfen und an Bus- und Tramhaltestellen. Ausserdem darf in Restaurants, Bars und Clubs ab sofort nur noch im Sitzen gegessen und getrunken werden.
Private Veranstaltungen waren bislang von Vorgaben ausgenommen, dies ändert sich nun. Wenn es geht, sollte darauf verzichtet werden, heisst es in einer Medienmitteilung des Bundesamt für Gesundheit (BAG). Bei privaten Veranstaltungen mit mehr als 15 Personen darf künftig nur noch sitzend konsumiert werden. Wer nicht an seinem Platz sitze, müsse eine Maske tragen, so das BAG weiter. Und: Private Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen müssen über ein Schutzkonzept verfügen, sie dürfen zudem nur in öffentlich zugänglichen Einrichtungen durchgeführt werden.
Nur 15 Menschen draussen erlaubt, aber drinnen bis zu 1000
Die neuen Regeln führen auch zu einigen Skurilitäten: Während beispielsweise Ansammlungen von mehr als 15 Menschen im Freien verboten werden, bleiben organisierte Veranstaltungen im öffentlichen Raum mit Schutzmassnahmen weiterhin erlaubt. Auch in geschlossenen Räumen bleiben öffentliche Veranstaltungen mit bis zu 1000 Zuschauern erlaubt.
Der Kanton Thurgau selbst hatte bereits am vergangenen Freitag neue eigene Regeln vorgestellt: Demnach müssen Veranstalter privater und öffentlicher Anlässe ab 30 Personen ihre Veranstaltung ab dem 23. Oktober beim Kanton unter der Internetadresse www.tg.ch/coronavirus anmelden. Ebenso neu eingeführt wird zum 23. Oktober demnach eine Pflicht zur Erstellung, Einreichung und Umsetzung eines Schutzkonzeptes (öffentliche Veranstaltungen) beziehungsweise eine Deklaration (private Veranstaltungen) eingeführt. Auch dies soll über die Webseite des Kantons ab demnächst möglich sein. Alle Infos rund um die kantonalen Schutzkonzepte findet ihr hier.
Die Alltagsmaske als zwingendes Accessoire in Bar und Club
Private wie öffentliche Veranstalter sind bei Anlässe ab 30 Personen zudem dazu verpflichtet, die Kontaktdaten ihrer Gäste elektronisch zu erfassen.
Auch Bars und Clubs sind von den Änderungen betroffen: Eine Maske wird „im Steh- und Tanzbereich“ zum zwingenden Accessoire.
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