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Quasi-Verbot für Veranstaltungen

Quasi-Verbot für Veranstaltungen
Die Bühne bleibt leer: Die neuen Corona-Regeln im Thurgau verunmöglichen den Kulturbetrieb endgültig. | © Canva

Als Reaktion auf die gestiegenen Corona-Zahlen verbietet der Kanton ab 9. Dezember Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen. Kulturveranstalter reagieren mit Absagen. (Lesedauer: ca. 3 Minuten)

Die ab Mittwoch, 9. Dezember, geltenden neuen Corona-Regeln schränken das Kulturleben wieder massiv ein. Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen sind demnach vorerst bis zum 23. Dezember verboten. Damit werden Kulturveranstaltungen so gut wie unmöglich, weil sie nun endgültig nicht mehr wirtschaftlich sein können. Von zehn verkauften Tickets kann kein Ensemble überleben. Entsprechend häufen sich wieder die Mails mit den Veranstaltungs-Absagen.

Die Theaterwerkstatt Gleis 5 hat ihre für Freitag, 11. Dezember, geplante Premiere des Stücks «Der Gott des Gemetzels» abgesagt. Ein professioneller Kulturbetrieb sei mit dem maximal erlaubten Zuschauerlimit von 10 Personen nicht vereinbar, heisst es in einer Medienmitteilung. «Im Dezember entfallen daher alle Aufführungen von «Der Gott des Gemetzels» ebenso wie unsere beiden noch ausstehenden Adventsfenster. Wir erstatten alle bereits gebuchten Tickets und nehmen in den kommenden Tagen diesbezüglich persönlich Kontakt mit unseren Besucher*innen auf. Wir bedauern natürlich sehr, dass dieses Theaterjahr auf diese Weise zu Ende geht. Aber trotz allem ist das Wichtigste: bleiben wir alle gesund!», schreibt die Theaterwerkstatt.

Das Kult-X streicht die geplante Premiere des Liter-Natur-Formats, eine Lesereihe, die Literatur und Natur zusammenbringen sollte. Das Projekt soll nun in 2021 aufgenommen werden.

Das Eisenwerk in Frauenfeld streicht gleich sein komplettes Programm. «Der Vorstand von Kultur im Eisenwerk hat daher entschieden, sämtliche geplanten Veranstaltungen bis und mit 23. Dezember abzusagen. Bereits gekaufte Tickets werden zurückerstattet. Die Beiz im Eisenwerk schliesst ab 9. Dezember abends um 21:30 Uhr, zudem bleibt die Beiz im Dezember am Samstag geschlossen. Hingegen ist die Gartenbeiz "Feuer und Flamme" am 7./8./9. und 14./15./16. Dezember jeweils von 18 – 21:30 Uhr geöffnet. Gerne hoffen wir darauf, im neuen Jahr mit neuen Veranstaltungen dem erlahmten Kultursektor neuen Schwung zu verleihen», schreibt das Eisenwerk auf seiner Facebook-Seite.

Wenig Hoffnung bei den Veranstaltern

Auch das für den 3. Januar geplante Klangreich-Konzert fällt aus. Veranstalter Christian Brühwiler schreibt in einem newsletter: „Zwar sind die Massnahmen zunächst auf den 23. Dezember befristet. Es scheint jedoch sehr unwahrscheinlich, dass die geplanten Massnahmen die Fallzahlen so signifikant zurückgehen lassen, dass die Einschränkungen wieder gelockert werden können. Man hätte es wohl nicht so weit kommen lassen müssen/dürfen. So sieht die Lage leider düster aus.“

An den Plänen für 2021 hält Brühwiler vorerst fest. Hier wolle er kurzfristig über eine Durchführung entscheiden. Ausgenommen von den neuen Restriktionen für Veranstaltungen sind lediglich Gottesdienste, Beerdigungen und Veranstaltungen zur Ausübung politischer Rechte. An privaten Veranstaltungen dürfen maximal 10 Personen aus höchstens zwei verschiedenen Haushalten teilnehmen.

Kinos und Museen bleiben vorerst offen

Offen bleiben einstweilen noch die Museen und die Kinos. Das Frauenfelder Cinema Luna und das Roxy Romanshorn haben bestätigt, dass sie auch mit nur 10 Personen den Filmbetrieb aufrecht halten wollen. Gut möglich, dass sich das am Freitag von selbst auflöst. Es wird erwartet, dass der Bundesrat am Freitag die Anti-Corona-Massnahmen schweizweit verschärft. Nach den bisher bekannten Plänen des Bundesrats soll jegliche Aktivität im Kulturbereich untersagt werden. «Veranstaltungen im professionellen Bereich mit Publikum werden verboten, ausgenommen sind online übertragene Veranstaltungen ohne Publikum», meldet SRF. Diese Regeln sollen bis 20.Januar gelten, wenn die Kantone dem zustimmen.

Neue Regeln auch für Proben und Gastronomie

Für Proben im nichtprofessionellen Bereich gilt ab morgen: Sie sind nur mit bis zu 10 Personen erlaubt. Für Gesangsgruppen im nichtprofessionellen Bereich und ausserhalb des Familienkreises ist die Durchführung von Proben und Aufführungen ganz verboten.

Neu gilt auch eine verlängerte Sperrzeit: Sie wird für Restaurations-, Bar- und Clubbetriebe, inklusive Take-away-Betriebe, Verkaufsstellen für Getränke und Speisen (insbesondere auch an Bahnhöfen und Tankstellen) auf 22 Uhr bis 6 Uhr festgelegt. Und: Die Durchmischen mehrerer Haushalte soll unterbunden werden: Pro Tisch dürfen ab Mittwoch die vier Personen einer Gästegruppe aus höchstens zwei verschiedenen Haushalten stammen. Grundsätzlich verboten sind nach der neuen Verordnung auch Menschenansammlungen mit mehr als 10 Personen im öffentlichen Raum.

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